Infos zu Lichtsignalanlagen und rechtsabbiegende Autos

Infos zu Lichtsignalanlagen und rechtsabbiegende Autos
Infos zu Lichtsignalanlagen und rechtsabbiegende Autos

Die Lichtsignalanlagen, auch Ampelanlagen genannt, im Stadtgebiet führen bei der Stadt Minden immer mal wieder zu Nachfragen, Kritik und Beschwerden durch Bürger*innen. Aus diesem Grund erklärt der Bereich Verkehr der Stadt Minden die Verkehrsregeln für den Fuß- und Radverkehr.


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Fußverkehr

Gemäß § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Lichtsignale für Fußgänger*innen die Signalfolge GRÜN – ROT – GRÜN („zweifeldrige Signale“). Die Signale stehen hinter der zu überquerenden Straße. Während das Fußgänger*innen-Signal „Grün" zeigt, haben Fußgänger*innen die Möglichkeit die Fahrbahn zu betreten und mit dem Überqueren zu beginnen. Das gilt während der gesamten Grünphase, also von der ersten bis zur letzten Sekunde der Grünphase. Bei Rotlicht darf die Fahrbahn nicht mehr betreten werden. Fußgänger*innen, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei „Rot" noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn zu überqueren. Diese Signale können auch mit für den Radverkehr eingesetzt werden, dann zeigen sie eine zu Fuß gehende Person (ober) und ein Fahrrad (unten) auf einem Signal.

Radverkehr

Wenn es für den Radverkehr separate Lichtsignale gibt, haben sie gemäß § 37 der StVO die Signalfolge GRÜN - GELB – ROT – ROT/GELB – GRÜN („dreifeldrige Signale“). Die Signale stehen vor der zu überquerenden Straße. Wenn es keine kombinierten Fuß- und Radweg-Signale gibt und auch keine separaten Rad-Signale, gilt für den Radverkehr seit dem 1. Januar 2017 die Fahrbahnampel, also dieselbe, die auch für den Kfz-Verkehr gilt.

Allgemein

Da der Fußverkehr mehr Zeit benötigt eine Kreuzung zu überqueren, endet die Grünphase deshalb eher als die des Kfz-Verkehrs. Es kommt vor, dass Kfz-Fahrer*innen meinen, der Radverkehr dürfe nicht mehr fahren, weil das Signal hinter der Einmündung bereits rot zeigt und hupen. Für den Radverkehr gilt aber das Rad-Signal vor der Einmündung, das grün zeigt. Auch Fußgänger*innen werden manchmal bedrängt oder angehupt, weil Kfz-Fahrer*innen der Meinung sind sie gingen bei „Rot“. Wer aber bei „Grün“ die Fahrbahn betreten hat, darf auch nach dem Umspringen auf „Rot“ noch weitergehen.

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