Straßenverkehrsgesetz kann Verbesserungen bei Fuß- und Radverkehr bringen

Für echte Mobilitätswende braucht es mehr

Anlässlich der Diskussion über die Gesetzesvorlage zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) aus dem Bundesverkehrsministerium erklärt Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): 


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„Nach zuletzt vielen Enttäuschungen im Verkehrsbereich nimmt dieser Gesetzentwurf die Absprachen aus dem Koalitionsvertrag weitgehend auf. Es ist gut, dass zukünftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung stärker berücksichtigt werden sollen. Damit können erste Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr zwar angegangen werden, jedoch fehlt den Kommunen weiterhin Spielraum. Denn statt zumindest Teile ihres Verkehrssystems eigenverantwortlich nach den Wünschen von Bürgerinnen und Bürger zu gestalten zu können, ist hier zukünftig Rücksprache mit den Ländern nötig. Hier ist ein weiteres Nachsteuern u.a. zum der FDP so wichtigen Bürokratieabbau dringend erforderlich.

Als nächstes muss endlich eine Reform der Straßenverkehrsordnung kommen. Diese muss dem Schutz und den Bedürfnissen ungeschützter Verkehrsteilnehmenden gegenüber dem Kfz-Verkehr Vorrang geben. Dies ist wichtig um Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr zu stärken. Zudem müssen Kommunen mehr Gestaltungsspielräume bei der Parkraumbewirtschaftung erhalten. Eine Preisdifferenzierung nach Größe der Fahrzeuge und sozialer Aspekte ist hier zu nennen. Auch Grundlagen für die Einrichtung von Null-Emissionszonen müssen geschaffen werden.“

Hintergrund:

Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“

Gemeinsam mit seinen Bündnispartnern forderte der BUND die Bundesregierung bereits vor Monaten auf, diese im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung zügig umzusetzen. Nach der Neuausrichtung des StVG muss auch die untergeordnete Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) reformiert werden. 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.