2,5 Millionen Euro für die Teichwirtschaft in Sachsen

Förderung von extensiver Teichwirtschaft und Naturschutz

Die sächsischen Teichwirtschaften erhalten in den nächsten Tagen die jährlich bewilligten Fördermittel für die Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015).


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Ausgezahlt werden rund 2,5 Millionen Euro an 87 Unternehmen der Fischwirtschaft. Mit den Mitteln werden deren Mehraufwand für den Erhalt der Teichkulturlandschaft und spezifische Naturschutzleistungen honoriert. Die Fläche bewirtschafteter Teiche im Freistaat Sachsen beträgt rund 8.126 Hektar.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther hob hervor: »Die naturschutzgerechte Teichwirtschaft hat im Freistaat eine lange Tradition. Sie ist zudem Teil unserer Kulturlandschaft. Dabei sind die Teiche auch Lebensraum für gefährdete Pflanzen, Vögel, Amphibien und Insekten. Mit der Förderung wollen wir die Artenvielfalt in diesen Lebensräumen erhalten und zugleich einen wirtschaftlichen Betrieb der Teiche gewährleisten. Sachsens Teichwirtinnen und Teichwirte waren in den vergangenen trockenen Sommern bis ans Äußerste gefordert, umsichtig zu wirtschaften. Sie mussten unter den Bedingungen einer Dürre Teiche und einen gesunden Fischbestand erhalten. Mit der Förderung tragen wir auch diesen Anstrengungen Rechnung. Ich danke den Teichwirtinnen und Teichwirten. Sie schaffen es, eine einzigartige Verbindung aus Naturschutz und extensiver Bewirtschaftung zu erhalten.«

Um die Schutzgüter zu bewahren und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Betrieb für die Teichwirte zu gewährleisten, werden Vorhaben der Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft sowie der naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung gefördert. Hierzu gehören unter anderem ein bestimmter Fischbesatz, die Pflege der Teichbodenvegetation, Vorgaben bei der Teichdüngung und eingeschränkte Kalkung, oder der Verzicht auf gewerbliche Freizeitaktivitäten und Angeln.

Die Finanzierung der Förderung nach RL TWN/2015 erfolgt zu 75 Prozent aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und zu 25 Prozent aus Landesmitteln. Die sächsischen Mittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zur Förderung sind unter https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-teichwirtschaft-und-naturschutz-twn-2015-4472.html zu finden.

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