Agrar-Förderung:

Die Bundesregierung scheint die Richtung zu verstehen, nur reicht es noch nicht aus

Die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfe zur Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik in Deutschland kritisiert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) als richtigen, aber unzureichenden Schritt:


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„Nach den indiskutablen Entwürfen des Agrarministeriums vom März sind die Gesetzestexte durch die Agrarministerkonferenz und das Umweltministerium in den vergangenen Wochen deutlich verbessert worden. Daher gehen die heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwürfe nun in die richtige Richtung. Dennoch sind sie angesichts der enormen Herausforderungen beim Klima-, Tier- und Naturschutz ungenügend. Die Bundestagsabgeordneten müssen in den kommenden Wochen nachbessern.

Das Budget für Öko-Regelungen zur Finanzierung von Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtinnen und Landwirte muss auf 30 Prozent erhöht und schrittweise angehoben werden. Um kleine und mittlere Betriebe besser zu unterstützen, ist ein Höchstbetrag für flächenstarke Agrarbetriebe einzuführen. Darüber hinaus braucht der Ausbau des Ökolandbaus mehr Geld als bisher von der Bundesregierung vorgesehen. Besonders erfreulich ist, dass Deutschland nach jahrelanger Ablehnung eine gekoppelte Prämie einführen will. Diese wird die besonders tiergerechte und für die Biodiversität so wichtige Haltung von Schafen, Ziegen und Mutterkühen unterstützen.

In der kommenden Förderperiode muss der jetzige Einstieg in den Ausstieg aus den pauschalen Flächenprämien konsequent zu Ende geführt werden. Spätestens 2028 ist die Pauschalprämie abzuschaffen.“

Mehr Informationen:

BUND-Stellungnahme vom 11.3.2021 zu den drei BMEL-Gesetzentwürfen zur nationalen Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik: www.bund.net/stellungnahme_drei_gap_gesetze 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel