Auch in der Freizeit Naturschutz am Laacher See beachten

Die Beschilderung macht klar: Schwimmen, Picknicken, lautes Rufen, Stand Up Paddling und das Befahren sind zum Schutz der Natur verboten. Foto: Obere Naturschutzbehörde SGD Nord/Uhl
Die Beschilderung macht klar: Schwimmen, Picknicken, lautes Rufen, Stand Up Paddling und das Befahren sind zum Schutz der Natur verboten. Foto: Obere Naturschutzbehörde SGD Nord/Uhl

Kreisverwaltung MYK kündigt verstärkte Kontrollen an

Der „Laacher See“ wird seit jeher als Naherholungsraum genutzt und ist ein beliebtes Ausflugsziel in der Region. Vor allem bei den aktuellen Temperaturen ist mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen.


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Aus diesem Anlass weist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz darauf hin, dass die Bestimmungen des Naturschutzes bei einem Besuch des Laacher Sees einzuhalten sind. Dies wird auch in diesem Jahr wieder durch Außendienstmitarbeiter der Kreisverwaltungen Mayen-Koblenz und Ahrweiler kontrolliert.

Die Mitarbeitenden informieren Badegäste und Erholungssuchende über die geltenden Regeln. Bei schwerwiegenden Verstößen können auch Platzverweise erteilt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Der Laacher See ist das größte Naturschutzgebiet im nördlichen Rheinland-Pfalz und ein wichtiges Flora-Fauna-Habitat sowie Vogelschutzgebiet. Die seltenen feuchtland- und wassergebundenen Tier- und Pflanzenarten leben vor allem im Uferbereich des Sees. Immer wieder betreten oder befahren viele Gäste, trotz Hinweistafeln, das Seeufer und den Wald an Stellen außerhalb der gekennzeichneten Wege, picknicken und grillen in Seenähe oder schwimmen in den sensiblen Uferbereichen. Zertrampelte Wald- und Uferbereiche, hinterlassene Abfälle und eine nachhaltige Störung der natürlichen Lebensräume sind die Folge.

„Wer lieber im See als im Freibad schwimmen möchte, findet neben der offiziellen Badestelle des Campingplatzes mit dem Krufter Waldsee sowie dem Riedener Waldsee zwei wunderbare Seen im Landkreis, in denen das Baden erlaubt ist. Außerdem sollte es selbstverständlich sein, im Wald kein Feuer zu entzünden und Abfall nicht in der Natur zu entsorgen“, sagt Iris Arens von der Unteren Naturschutzbehörde.

Die Kreisverwaltung appelliert daher an alle, die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten, um die einzigartige Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und zu erhalten. Entsprechende Hinweistafeln im Bereich der Parkplätze sowie entlang des Uferrundweges weisen Besucher ausdrücklich auf die geltenden Regeln hin.

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz direkter Link zum Artikel