Ausweitung der Fangverbote für Aal möglich

Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 323/2023

Über Maßnahmen zur Erholung der Aalbestände in deutschen Gewässern informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6381) auf eine Kleine Anfrage (20/5975) der AfD-Fraktion.


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Zusammen mit 15 weiteren EU-Staaten hatte die Bundesregierung Ende 2022 beschlossen, die berufsfischereiliche Schonzeit für den Europäischen Aal von drei Monaten auf sechs Monate auszuweiten. Zudem einigten sich die Staaten auf ein generelles Anlandungsverbot für die Freizeitfischerei auf Aal für die Nord- und Ostsee einschließlich Brackwasser wie Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer für Deutschland.

Weiterhin verpflichteten sich 16 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, in einer „Gemeinsamen Erklärung zur verstärkten Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals“ dazu, „alsbald ihre internen Aalfischereimaßnahmen mit gleicher Wirkung anzuwenden“, wie sie in einer EU-Verordnung über die Fangmöglichkeiten vereinbart wurden, sollten die nationalen Aalbewirtschaftungspläne ihre eigenen Ziele in Bezug auf die fischereiliche Sterblichkeit und die Abwanderung der Biomasse nicht erreichen.

Sollte demnach das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu dem Schluss gelangen, dass die nationalen Ziele der Aalmanagementpläne verfehlt oder nicht erreicht würden, „könnte diese Zusatzvereinbarung künftig auch Entnahmeverbote in deutschen Binnengewässern für die Angelfischerei nach sich ziehen“, so die Antwort.

Auch eine Untersagung des Aalbesatzes durch Angelvereine und Fischer könnte bei entsprechender wissenschaftlicher Einordnung der bisherigen Besatzpraktiken umgesetzt werden.

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