Axel Vogel: „Neue Förderung des MLUK zur moorschonenden Bewirtschaftung hilft Landwirten und Verwertungsunternehmen“

Über eine neue Richtlinie werden ab sofort Investitionen in klima- und moorfreundliche Nutzungsweisen gefördert

Das Agrar- und Klimaschutzministerium (MLUK) unterstützt Landwirtinnen und Landwirte bei der Umstellung auf moorschonende Landnutzung auf Moorböden sowie Unternehmen bei der Verwertung von Rohstoffen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Über eine neue Richtlinie werden ab sofort Investitionen in klima- und moorfreundliche Nutzungsweisen gefördert. Das Programm soll insbesondere dazu beitragen, den Landwirtschaftsbetrieben die Umstellung auf eine nasse Bewirtschaftung zu erleichtern. Das dient dem Klimaschutz und stabilisiert den Landschaftswasserhaushalt. 

Agrar- und Klimaschutzminister Axel Vogel: „Brandenburg will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Dabei spielt der Moorschutz eine wichtige Rolle: Entwässerte Moore setzen heute große Treibhausgasmengen frei, in nassen Mooren bleiben sie gebunden. In Brandenburg als einem der moorreichsten Bundesländer in Deutschland sind diese Emissionen aus den Moorböden entsprechend groß: Insgesamt emittieren die trockengelegten organischen Böden im Land heute in etwa genauso viel Treibhausgase wie der gesamte Brandenburger Verkehrssektor. Darum wird der Moorschutz auch im Klimaplan Brandenburg eine wichtige Rolle spielen und mit konkreten Maßnahmen untersetzt werden. Für die auf Moorböden wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe stellt die Umstellung der Nutzung auf moorschonende Nutzung eine große Herausforderung dar – darum ist mir dieses Förderprogramm zur Unterstützung der Betriebe besonders wichtig.“ 

Wenn sich auf den entsprechenden Flächen wieder höhere Wasserstände einstellen können, entweichen weniger Triebhausgase. Dieser Wechsel in der Bewirtschaftung kann nur gemeinsam mit den auf diesen Flächen wirtschaftenden Betrieben gelingen. 

Minister Vogel: „Bei diesem umfassenden Transformationsprozess werden wir die landwirtschaftlichen Betriebe weiter unterstützen. Denn diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann nur mit finanzieller Unterstützung der betroffenen Betriebe gelingen. Unser neues Förderprogramm mit 12,3 Millionen Euro ist dafür ein wichtiger Baustein.“

Mit der Förderrichtlinie werden schwerpunktmäßig Investitionengefördert. Sie richtet sich vor allem an Landwirtschaftsbetriebe und Verwertungsunternehmen. Ziel ist es, den Aufbau von regionalen und ökonomisch funktionierenden Verwertungsketten von Produkten zu unterstützen, deren Rohstoffe über die Bewirtschaftung mit höheren Wasserstände produziert werden. Damit trägt die Richtlinie zur Akzeptanz für höhere Wasserstände auf den Flächen der Landwirtinnen und Landwirte bei.

Über die Richtlinie kann einerseits die Anpassung und Umstellung der Agrartechnik an eine moorschonende Bewirtschaftunggefördert werden, so beispielsweise Moorraupen, Ballonreifen für Traktoren oder Reifendruckregelanlagen. Andererseits werden auch Investitionen in neue Verwertungstechnologienfinanziert, die Biomasse aus nass bewirtschafteten Flächen verarbeiten können. Zu den Produkten zählen unter anderem Faserplatten, Verpackungsmaterial oder Pflanzenkohle als Torfersatzprodukt. 

Künftig sollen diese neu entstehenden regionalen Verwertungsverfahren und Produkte ermöglichen, dass Landwirtinnen und Landwirte auf nassen Standorten ein adäquates Einkommen erzielen können. Dazu beitragen können auch innovative Ansätze mit wissenschaftlicher Begleitung. Sie sind ebenfalls über die Richtlinie förderfähig und sollen Ideen, Best-Practice-Beispiele und Antworten liefern, wie die Erzeugung und Verwertung von Biomasse aus Nassbewirtschaftung erfolgreich gelingen kann. 

Darüber hinaus unterstützt das Agrar- und Klimaschutzministerium mit der Förderung Renaturierungsmaßnahmen für natürliche Moore oder Investitionen in ein klima- und moorfreundliches Staumanagement mit bis zu 100 Prozent der Kosten.

Förderanträge können ab sofort an das Landesamt für Umwelt gestellt werden.

Weiterführende Informationen zur Richtlinie sowie zum Antragsverfahren unter:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/fachuebergreifend/rl-klima-moorschutz-investiv/

Hintergrund:

Neben der neuen Förderrichtlinie arbeitet das Agrar-Umweltressort derzeit an weiteren Aktivitäten im Bereich Moorschutz.

MLUK: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg