Bäume fällen und im Garten Sträucher schneiden ist in Augsburg derzeit nicht erlaubt

Die Vogelbrutzeit dauert noch bis 30. September an

In vielen Augsburger Gärten zwitschern und trällern derzeit munter die Vögel. Viele frisch geschlüpfte Jungvögel sind auf dichtes Buschwerk, Bäume und Sträucher angewiesen. Hier finden sie Nahrung und können sich vor Fressfeinden verstecken. Artenreiche, naturnahe Gärten sind aktiver Natur- und Vogelschutz.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Aus diesem Grund dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchg) während der Vogelbrutzeit bis zum 30. September weder Bäume gefällt noch Sträucher, Hecken, lebende Zäune oder andere Gehölze rückgeschnitten werden. Gerade um Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden, möchte die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Augsburg auch private Gärtnerinnen und Gärtner an die Gesetzeslage erinnern.

Verkehrssicherheit vom Verbot ausgenommen

Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Entfernung des jährlichen Triebzuwachses (BNatSchg § 39 Abs. 5 Nr. 2). 

Stadt Augsburg