Bäume und Hecken bis Ende Februar schneiden
Wer Bäume fällen oder andere Gehölze beseitigen, abschneiden oder massiv zurückschneiden möchte, sollte damit rechtzeitig beginnen
Die Arbeiten müssen bis 28. Februar beendet sein. Eine Verlängerung dieser Frist auf Grund der Witterungsverhältnisse oder des Vegetationsstandes kann von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als untere Naturschutzbehörde nicht erteilt werden.
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