Beim Osterfeuer gibt es Regeln, auch zum Tier- und Umweltschutz

In diesen Tagen sind vielerorts Gemeinden oder Vereine mit der Vorbereitung von Osterfeuern beschäftigt

Vorschriften der Gemeinden für sichere Oster- und Brauchtumsfeuer sind dabei zu beachten. Ebenso wichtig sind ein paar Regeln zum Tier- und Umweltschutz, denn schlecht durchgeführt, kann der alte Brauch große Schäden anrichten.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Damit die Veranstaltung die Umwelt möglichst wenig belastet, darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt abgebrannt werden. Das Holz soll möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, so gering wie möglich zu halten. Keinesfalls dürfen Osterfeuer genutzt werden, um Holzabfälle zu „entsorgen“. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können.

Einige Vogelarten haben bereits mit dem Brüten begonnen. Deshalb sollten jetzt vor Ostern, die Reisighaufen für Osterfeuer auf Vogelbruten hin kontrolliert werden. Zum Schutz der Tiere sollten Holzhaufen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, damit brütende Vögel sowie Igel, Hasen, Kaninchen und andere Kleintiere rechtzeitig fliehen können.

Informationen zu erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen sowie zu weiteren örtlichen Regelungen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

LANUV: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel