Borkenkäfergefahr weiterhin hoch:

Borkenkäfergefahr weiterhin hoch:
Borkenkäfergefahr weiterhin hoch:

Forstamt bittet private Waldbesitzer um Kontrolle und gezielte Maßnahmen

Der außergewöhnlich trockene und heiße Sommer 2018 führte zur Entwicklung einer starken Borkenkäfer-Population.


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„Normalerweise können sich die Bäume durch die Absonderung von Harz wehren, wenn sich die Insekten durch die Rinde bohren“, sagt Forstamtsleiter Frieder Kurtz. Wenn diese aber durch Trockenheit geschwächt seien, gelinge vielen Käfern die Eiablage unter der Rinde.

„Solche Brutherde können schließlich als Ausgangspunkt für eine Massenvermehrung dienen“, so Kurtz. Das könne ganze Fichtenbestände flächig zum Absterben bringen. Durch konsequente Entnahme der befallenen Bäume seien im vergangenen Jahr im Staats- und Gemeindewald große Schäden verhindert worden Dennoch sei der Käferbestand hoch, denn sehr viele Borkenkäfer konnten in Stämmen oder in der Bodenstreu überwintern.

Die aktuellen milden Temperaturen führen nun dazu, dass der Borkenkäfer schon wieder aktiv ist: Befallene Nadelbäume weisen schüttere Kronen auf. Um eine großflächige Ausbreitung zu verhindern, muss deshalb jetzt gehandelt werden. „Befallene Bäume müssen rasch aus dem Wald entfernt werden, und zwar vor allem solche mit anhaftender Rinde. Bäume, an denen bereits keine Rinde mehr anhaftet, bieten dem Borkenkäfer keinen Brutraum mehr. Diese Bäume können als Totholz im Wald bleiben, wenn nichts anderes dagegen spricht, zum Beispiel die Verkehrssicherung entlang von Straßen“, so der Forstamtschef.

Das rechtzeitige Fällen allein sei jedoch nicht ausreichend: „Auch in gefällten Stämmen können sich die Käfer weiter entwickeln – oft werden sie sogar zur Eiablage und Brut genutzt“, erklärt Kurtz. Deshalb dürfe das Holz auf keinen Fall so lange im Wald bleiben, bis sich die Borkenkäfer fertig entwickelt haben und ausschlüpfen. Helfen könne einzig eine zeitnahe Holzabfuhr, die Entrindung oder notfalls eine Spritzung der Polter.

„Alle Waldbesitzer sind nach dem Landeswaldgesetz dazu verpflichtet, die Ausbreitung des Schädlings einzudämmen“, betont Kurtz. Das Forstamt unterstützt die privaten Waldbesitzer dabei. Diese sollten sich von ihrem Wald rasch ein Bild machen und sich wenn nötig an ihren zuständigen Revierleiter wenden. Im Internet ist unter www.enzkreis.de/Forstamt einsehbar, welcher Revierleiter für welches Gebiet zuständig ist.

Landratsamt Enzkreis
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