Bundesrat fordert mehr Tierschutz bei langen Transporten

© Foto: GettyImages | Zhenghua
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Der Bundesrat fordert mehr Tierschutz auf langen Transporten in Drittländer.

In einer am 7. Juni 2019 gefassten Entschließung appelliert er an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass auch in die EU-Veterinärbescheinigungen mit Drittländern die europäischen Tierschutzanforderungen aufgenommen werden.


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Relevante Informationen sammeln

Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie tierschutzrelevante Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zentral gesammelt, ausgewertet und den Vorort-Behörden zur Verfügung gestellt werden können.

EU-Tiertransportverordnung ändern

Auch eine Änderung der EU-Tiertransportverordnung halten die Länder für erforderlich: Ihrer Ansicht nach sollte der Echtzeitzugang zu den Navigationsdaten Voraussetzung für die Abfertigung eines Transportes sein. Auch ein Notfallplan müsse vorgeschrieben werden. Weiter bitten sie die Bundesregierung, sich für Kontaktstellen in Drittländern sowie schnellere Grenzabfertigungen einzusetzen. Darüber hinaus soll sie prüfen, ob Verstöße gegen die Verordnung bußgeldbewehrt sind.

Langfristig: Verzicht auf lange Transporte

Mittel-bis langfristig sei es notwendig, auf lange Beförderungen zu verzichten, heißt es in der Entschließung. Zuchtorganisationen sollten die Möglichkeit prüfen, Samen und Embryonen zu verschicken. Zu überlegen sei auch, ob sich Amtsärzte, die Tiertransporte in Drittländer ohne ausreichende Tierschutzstandards genehmigen, im Einzelfall strafbar machen können.

Kontrolle durch unabhängige Stellen

Weiter fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Thema „Tiertransporte in Drittländer“ in der EU Kommission und im Europäischen Rat vorzubringen, damit die vom EU-Parlament im Februar 2019 dargelegten Mängel abgestellt werden, Tierschutzaudits stattfinden und Transportrouten und Versorgungsstationen kontrolliert und zertifiziert werden.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde am 7. Juni 2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

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