Bundesrat fordert regelmäßige Tierschutzkontrollen

© Foto: dpa | Tobias Kleinschmidt
© Foto: dpa | Tobias Kleinschmidt

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass in Tierkörperbeseitigungsanlagen regelmäßige Tierschutzkontrollen durchgeführt werden.

Die Bundesregierung soll das Tierschutzrecht entsprechend weiterentwickeln, heißt es in einer Entschließung, die die Länder am 12. April 2019 gefasst haben.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Herkunft zurückverfolgen

Die Überprüfung der Tierkadaver gebe Aufschluss über etwaige Tierschutzverstöße in der Tierhaltung, begründet der Bundesrat seine Initiative. Um die Verstöße ahnden zu können, sei außerdem gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Herkunft der Tiere zurückverfolgen lässt, fordern die Länder weiter.

Vereinbarkeit mit europäischen Vorgaben

Für den Fall, dass europäische Vorgaben solche routinemäßigen Kontrollen nicht zulassen, solle sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass das EU-Recht entsprechend überarbeitet wird.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat direkter Link zum Artikel