Butendiek: NABU-Beschwerde gegen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln

Miller: Keine Trickserei auf Kosten von Seevögeln und EU-Naturschutzrecht

Der NABU hat im Fall Butendiek beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln eingereicht.


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Das Gericht hatte einen Eilantrag des NABU gegen die Ausnahmegenehmigung für den Offshore-Windpark im EU-Vogelschutzgebiet abgewiesen und dabei auf ungeklärte Rechtsfragen und jüngste Entscheidungen der Bundesregierung zur Beschleunigung beim Ausbau erneuerbarer Energien verwiesen. Im sogenannten Dispens-Verfahren hatte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Fläche des Vogelschutzgebietes auf das benachbarte FFH-Gebiet ausgeweitet.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Der durch Butendiek eingetretene Umweltschaden ist unstrittig. Doch der Dispens ist behördliche Trickserei auf Kosten der aus dem Vogelschutzgebiet vertriebenen Seevögel. Zwar sind die Seetaucher auf dem Papier in einer weiteren Teilfläche geschützt, aber es fehlen jegliche Maßnahmen gegen den großräumigen Lebensraumverlust.“

Neben dem völlig unzureichenden Versuch der Umweltschadenssanierung kritisiert der NABU den Vorgang auch grundsätzlich. Denn der Europäischen Gerichtshof gibt bei einem erheblichen Schaden in einem Natura 2000-Gebiet eine verbindliche FFH-Verträglichkeitsprüfung vor, doch diese wurde für Butendiek nie erstellt. „EU-Naturschutzrecht ist nicht zum Spartarif zu haben. Angesichts von stark erhöhten Ausbauzielen bei der Windenergie auf See durch das Osterpaket der Bundesregierung, dem Abbau von Umweltstandards über die EU-Notverordnung mit starken Einschnitten im Artenschutzrecht kommt es umso mehr auf intakte Schutzgebiete und die ehrliche und wirksame Kompensation unvermeidbarer Auswirkungen an“, so Miller.

Durch den Bau des Windparks Butendiek sind bis zu zwei Drittel des Vogelschutzgebiets Östliche Deutsche Bucht für streng geschützte Seetaucher entwertet. Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Meeresschutzexpertin: „Auch Trottellumme, Tordalk, Basstölpel und Eissturmvogel sind stark betroffen. Diese Arten sind im Dispens des BfN nicht berücksichtigt. Mit unserer Beschwerde wollen wir wirksame Schutz- und Kompensationsmaßnahmen für das gesamte Vogelschutzgebiet durchsetzen. Dazu gehören Abschaltzeiten tagsüber während der kritischen Frühjahrsrast der Seetaucher und eine angepasste Befeuerung der Windenergieanlagen. Im Naturschutzgebiet Sylter Außenriff könnten Schifffahrt und Sand- und Kiesabbau beschränkt werden, um Ruhezonen für die Arten zu schaffen, Einschränkungen der Fischerei könnten die Nahrungsgrundlage der Seevögel verbessern. Hier muss das BfN jetzt handeln.“

Hintergrund Butendiek

Der NABU klagt seit 2014 gegen den Windpark Butendiek, der im EU-Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht errichtet wurde. Die streng geschützten Seetaucher meiden den Windpark in bis zu 16 Kilometern Entfernung und verlieren damit großräumig ihren Lebensraum.
Nötig wurden verschiedene Klagestränge durch die deutsche Auslegung des Umweltschadensrechts, wonach für die Abwehr des Schadens das genehmigende, BSH, für die Sanierung des Schadens aber das BfN zuständig sei.

Mit dem Dispens aus dem Jahr 2021 unternahm das BfN einen kaum halbherzigen Versuch, den Umweltschaden zu sanieren, aber den Schaden zumindest anerkannt.
Demgegenüber hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im selben Jahr noch bestritten, dass der massive Lebensraumverlust im Schutzgebiet ein Beleg für einen Umweltschaden sei und sein Urteil nicht zur Revision zugelassen. Dagegen war eine Nichtzulassungsbeschwerde des NABU beim BVerwG erfolgreich und wird am 27. April 2023 in Leipzig verhandelt. Parallel zu den Klageverfahren hat der NABU eine EU-Beschwerde wegen Verstoß gegen das europäische Naturschutzrecht eingelegt.

Mehr Infos;
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/offshore-windparks/butendiek/index.html
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/offshore-windparks/butendiek/23109.html

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel