Deutsche Umwelthilfe begrüßt Positionierung des EU-Umweltrats für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und warnt vor Abschwächung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Abstimmungsergebnis des EU-Umweltrats, in dem die EU-Verordnung für die Wiederherstellung der Natur eine wichtige Hürde genommen hat.


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Die heutige Abstimmung der Mitgliedsstaaten ist trotz langer Verhandlungen und kurzfristiger Änderungen mit großer Zustimmung für die allgemeine Ausrichtung zur Wiederherstellungsverordnung ausgefallen. Dies kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:

„Die europäischen Umweltministerinnen und -minister haben endlich erkannt: Gesunde Ökosysteme sind unerlässlich für Wirtschaft und Gesellschaft. Entscheidend für diesen Etappensieg auf dem Weg hin zu einer wirksamen EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur waren die Unterstützung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke, sowie eine von über 800.000 europäischen Bürgerinnen und Bürgern im Vorfeld unterzeichnete Petition. Die Bundesregierung muss sich nun gegen weitere Abschwächungen und für das Gelingen der Verordnung einsetzen. Wir fordern, dass der heutige Abstimmungserfolg auch im Umweltausschuss des EU-Parlaments wahrgenommen wird, mit Blick auf die weiterzuführende Abstimmung dort am kommenden Dienstag. Der Ratsentwurf darf nun nicht weiter abgeschwächt werden. Eine wirkungsvolle EU-Verordnung, mit der geschädigte Ökosysteme wieder restauriert werden, ist auch entscheidend für die Glaubwürdigkeit der EU gegenüber internationalen Partnern, beispielsweise Tropenwaldländern wie Brasilien.“

Hintergrund:

Die EU-Verordnung für die Wiederherstellung der Natur (EU Nature Restoration Law) sieht vor, dass bis 2030 auf 30 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit dem Gesetz soll der Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere von Bienen und anderen Bestäubern bis 2030 umgekehrt und komplexe Ökosysteme wiederhergestellt werden. Die rechtsverbindlichen Ziele gelten insbesondere für Ökosysteme, die CO2 speichern oder Naturkatastrophen abschwächen können. Der Ratsentwurf hat nach monatelangen Verhandlungen nun zahlreiche Ausnahmen, Abschwächungen und Flexibilität für Mitgliedsstaaten im Text festgelegt. Dazu gehören wichtige Ziele wie die Wiedervernässung von Mooren, die Wiederherstellung von Wäldern, aber auch der Zugang zu Rechtsmitteln. Nach der heutigen Abstimmung im Umweltrat wird das Gesetz unter der spanischen Ratspräsidentschaft, beginnend am 1. Juli, im Trilog mit Kommission und Parlament verhandelt. Das setzt voraus, dass auch die Verhandlungen in Umweltausschuss und Plenum des Europäischen Parlaments in den kommenden Wochen die Zustimmung zum Gesetz signalisieren.

Link:

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel