Die Natur wiederherstellen:

Deutsche Umwelthilfe kommentiert enttäuschende Abstimmung des EU-Agrarausschusses und veröffentlicht Faktencheck

Die heutige Abstimmung über die EU-Verordnung für die Wiederherstellung der Natur im EU-Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):


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„Die Wiederherstellung von ehemals funktionierenden Ökosystemen wie Wäldern, Mooren und Auen ist eine der wichtigsten Antworten auf die Klimakrise und das Artensterben. Die Winterdürre in Spanien, die Flut im Ahrtal und die verheerenden Überschwemmungen in Italien führen uns hautnah vor Augen, das die Klimakrise längst bei uns angekommen ist und wir uns an die Folgen anpassen müssen. Gleichzeitig befinden sich über 80 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa in einem dramatisch schlechten Zustand. Die EU-Verordnung wäre das europaweit erste Gesetz, das die Wiederherstellung und den Schutz der Natur verbindlich festlegen und damit alle Mitgliedsstaaten zum Handeln zwingen würde. Es ist ein herber Rückschlag, dass die konservative Europäische Volkspartei, der auch die deutsche CDU und CSU angehören, dieses Vorhaben nun auf Druck der Agrarlobby torpediert. Entgegen der irreführenden Behauptungen der Nutzerverbände beinhaltet der Kommissionsentwurf keine unzumutbaren Einschränkungen. Vielmehr würde das Wiederherstellungsgesetz für eine nachhaltige Ressourcennutzung an Land und im Meer sorgen und so langfristig die Einkommen von Millionen Beschäftigten sichern. Das Wiederherstellungsgesetz ist zentraler Baustein des Green Deal von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und wird nun von ihren eigenen Parteikolleginnen und -kollegen blockiert. Morgen entscheidet bereits der Fischereiausschuss, danach geht das Gesetz in den Umweltausschuss und schließlich ins EU-Parlament. Wir fordern alle EU-Abgeordneten auf, sich nun konsequent gegen die Entscheidung des Agrarausschusses zu stellen und für ein starkes Gesetz zur Reparatur der Natur zu stimmen.“

Hintergrund:

Die EU-Verordnung für die Wiederherstellung der Natur sieht vor, dass bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden. Als zentrale Maßnahmen sollen Millionen Hektar Land renaturiert sowie artenreiche Lebensräume verbessert, vergrößert und wiederhergestellt werden, um so Arten wieder ansiedeln zu können. Die rechtsverbindlichen Ziele gelten insbesondere für Ökosysteme, die CO2 speichern oder Naturkatastrophen abschwächen können.

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel