„Ein sicheres Zuhause für Brachvogel und Bechsteinfledermaus“

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„Ein sicheres Zuhause für Brachvogel und Bechsteinfledermaus“

Landkreis beschließt Schutzgebietsverordnungen für Gildehauser Venn, Bentheimer Wald und Samerrott

Ziel erreicht! Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat den von der Europäischen Union für das Landes Niedersachsen gesetzten Termin, bis Ende 2018 alle FFH-Gebiete nach nationalem Recht unter Naturschutz zu stellen, in seinem Zuständigkeitsbereich eingehalten.


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Bereits beschlossen sind die Verordnungen für die Gebiete Syen-Venn, Weiher am Syen-Venn, Kleingewässer Achterberg, Itterbecker Heide, Hügelgräberheide Halle-Hesingen und Tillenberge. Mit Datum vom 6. Dezember 2018 wurden schließlich die Verordnungen des Naturschutzgebietes Gildehauser Venn sowie der Landschaftsschutzgebiete Bentheimer Wald und Samerrott nach den Richtlinien der Europäischen Union beschlossen. Der Weg bis dahin war allerdings mit vielen Hürden versehen. Zahlreiche Gespräche mussten geführt, Sitzungen abgehalten, Ortstermine vorgenommen und Einwendungen abgewogen werden, bis das Ergebnis stand. Zum Schluss war dann der Grafschafter Kreistag gefragt, der sich durch über 1000 Seiten Papier kämpfen musste, bis der Beschluss im Dezember gefasst werden konnte.

In einem nächsten Schritt soll in diesem Jahr das Vogelschutzgebiet „Georgsdorfer Moor“ ebenfalls unter Naturschutz gestellt werden.

Bei dem ca. 644 ha großen Naturschutzgebiet Gildehauser Venn, welches bereits seit 1936 unter Naturschutz steht, handelt sich um den am besten ausgeprägten Komplex aus Moorheiden und nährstoffarmen Heideweihern in Niedersachsen, mit Vorkommen zahlreicher gefährdeter Arten. Es gliedert sich in eine Kernzone und eine umgebende Pufferzone. Der Kernbereich wird geprägt durch nährstoffarme und feuchtigkeitsliebende Moor- und Heideflächen. In der umgebenden Pufferzone befinden sich Kiefernforste, sowie Grünlandkomplexe unterschiedlicher Nutzungsintensität und vereinzelt Ackerflächen. Insbesondere die extensiv genutzten Grünlandflächen bieten Lebensraum für Bodenbrüter wie dem Großen Brachvogel.

Mit zusammen ca. 1.000 ha stehen mit dem Bentheimer Wald und dem Samerrott zwei der drei größten naturnahen Wälder im westlichen Tiefland Niedersachsens als Landschaftsschutzgebiete unter Schutz. Die Besonderheit ist hier, dass es sich um alte Waldstandorte mit überwiegend naturnahen Eichen-Hainbuchenwäldern auf feuchten Standorten handelt. So ist zum Beispiel das Samerrott eines der ältesten Waldgebiete der Grafschaft Bentheim. Seine erste bekannte kartografische Darstellung stammt aus dem Jahr 1744; zahlreiche historische Hinweise deuten jedoch darauf hin, dass der Wald bereits zu Beginn des 12. Jahrhunderts als Gemeinschaftseigentum der Sameraner Höfe genutzt wurde. Nicht zuletzt durch die nachhaltige Nutzung der Eigentümer sind sowohl das Samerrott als auch der Bentheimer Wald sowohl aus forstlicher wie auch aus naturschutzfachlicher Sicht in einem so guten Zustand erhalten geblieben, wie wir ihn heute vorfinden.

Ein besonderes Merkmal derartig naturnaher Waldbestände sind die sogenannten „Habitatbäume“ Als Biotop- oder Habitatbaum werden Bäume bezeichnet, die besondere Lebensräume (Biotope, Habitate) für bestimmte Tier- und Pflanzenarten bieten. Dabei handelt es sich oft um sehr alte, zum Teil auch bereits absterbende oder tote Bäume mit größeren Stamm- oder Rindenverletzungen oder mit hohem Totholzanteil. Hier findet die stark gefährdete Bechsteinfledermaus ihr Zuhause, die im Sommer vorzugsweise in feuchten, alten, strukturreichen Laub- und Mischwäldern lebt. Hohle Bäume, Bäume mit Stammrissen sowie Spechthöhlen dienen der Bechsteinfledermaus als Quartier. Neben der Bechsteinfledermaus finden noch weitere seltene Tier- und Pflanzenarten in diesen Schutzgebieten ein sicheres Zuhause, wie zum Beispiel der Hirschkäfer, der Eremit oder der Mittelspecht.

Über die einzelnen Ver- und Gebote können sich Interessierte beim Landkreis Grafschaft Bentheim informieren. Die Verordnungen und die dazu gehörigen Karten können dort in der Abteilung Natur und Landschaft eingesehen werden. Ansprechpartner ist Christian Kerperin unter der Telefonnummer 05921/96-1616 oder per E-Mail Christian.Kerperin@grafschaft.de.

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