Erntebeginn: Minister Backhaus warnt vor Feldbränden

In Mecklenburg-Vorpommern haben die Landwirte am Wochenende mit der Ernte der Wintergerste begonnen

Im ganzen Land herrscht auch auf den Feldern des Landes extreme Trockenheit. „Die Gefahr von Feldbränden ist derzeit enorm hoch, vergleichbar mit dem Vorjahr.


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Sie fordert bereits in den Wäldern bei Lübtheen ihren Tribut. Es kommt deshalb auf uns alle an, konsequent die Brandrisiken zu minimieren“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Als für die Landwirtschaft zuständiger Minister bittet er die Landwirte nochmals ausdrücklich darum, bei der Ernte und der Ernteeinlagerung die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes einzuhalten. So sei bei der Getreideernte auf Feldern mit einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand auf der dem Wald zugekehrten Erntefläche ein 6 Meter breiter Wundstreifen anzulegen. So sieht es Paragraf 5 der Waldbrandschutzverordnung vor. Für die Brandbekämpfung seien während der Mähdrescharbeiten zusätzlich Wasser und Pflug zur Erstbekämpfung bereitzuhalten.

Darüber hinaus bittet Minister Backhaus ausdrücklich darum, bei der Erntevorbereitung, -durchführung und -einlagerung folgende Maßnahmen einzuhalten:

  • Auf abgeerntetem Getreide- und ausgetrockneten Grasflächen ist das Befahren und Abstellen von Autos mit Katalysator untersagt.
  • Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Unternehmen sowie Erntehelfer und die beteiligten Lohnunternehmer sind über die Brandgefahren und Bekämpfungsmöglichkeiten zu informieren und zu belehren.
  • Grundsätzlichen sollten vor Beginn der Ernte zwischen den Betrieben und den örtlich zuständigen Feuerwehren die Maßnahmen zu vorbeugenden Brandschutz und einer Brandbekämpfung abgesprochen werden.
  • Ernte- und Einlagerungstechnik ist auf ihre Funkensicherheit zu überprüfen.
  • Der Umgang mit offenem Feuer und das Rauchen auf Ernteflächen sind verboten.
  • Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden an Erntemaschinen und Zugmaschinen geeigneten Feuerlöscher.
  • Ernteerzeugnisse, die zur Selbstentzündung neigen, sind nur dann einzulagern, wenn sie lagerfähig sind oder durch Lüftungseinrichtungen nachgetrocknet werden können.
  • Auch müsse für die Einlagerung von brennbarem, pflanzlichem Erntegut entsprechendes Löschwasser bereitstehen.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel