Fruchtfolgeregelung soll Ausbreitung des Maiswurzelbohrers eindämmen

Fruchtfolgeregelung soll Ausbreitung des Maiswurzelbohrers eindämmen
Fruchtfolgeregelung soll Ausbreitung des Maiswurzelbohrers eindämmen

Landratsamt Lörrach verlängert Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers bis Ende 2022

Mit Hilfe einer klaren Fruchtfolgeregelung soll die Schädlingsausbreitung des Maiswurzelbohrers am Oberrhein auch weiterhin bekämpft werden.


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Dazu verlängern fünf Landratsämter zwischen Rastatt und Lörrach, in enger Abstimmung mit den Regierungspräsidien, Allgemeinverfügungen bis zum Ende des Jahres 2022. Seit dem Jahr 2017 darf Mais auf derselben Fläche höchstens zwei Jahre hintereinander angebaut werden. Spätestens im dritten Jahr muss mit dem Maisanbau ausgesetzt werden. Der Landkreis Lörrach möchte damit auch den Maisanbau und seine Ertragsfähigkeit in den kommenden Jahren nachhaltig erhalten. Die verbindlich geregelte Anbauhäufigkeit von Mais betrifft im Landkreis Lörrach die Gemarkungen Bad Bellingen, Bamlach, Blansingen, Efringen-Kirchen, Egringen, Eimeldingen, Fischingen, Hertingen, Holzen, Huttingen, Istein, Kleinkems, Liel, Mappach, Märkt, Mauchen, Niedereggenen, Rheinweiler, Schliengen, Tannenkirch, Welmlingen und Wintersweiler. Neu hinzugekommen ist die Gemarkung Wollbach, für die die Fruchtfolgeregelung erst ab 1. Januar 2019 gilt. Sollte sich der Schädling in bisher noch nicht betroffenen Gemarkungen des Kreisgebiets ausbreiten, kann die Allgemeinverfügung in Folge auch auf diese Gemarkungen ausgeweitet werden.

Der Maiswurzelbohrer ist ein Käfer, der Maisbestände durch Wurzel- und Blütenfraß massiv schädigen kann. In Südbaden ist er bereits 2007 eingewandert. In den vergangenen Jahren haben sich die Käferpopulationen in einzelnen Gemarkungen im Rheintal, von Lörrach bis Rastatt, deutlich vermehrt. Im Landkreis Lörrach wurde besonders in den Gemarkungen Schliengen, Blansingen, Tannenkirch und Efringen-Kirchen eine erhöhte Ausbreitung festgestellt. Ursache hierfür ist der wiederholte Maisanbau auf derselben Fläche und die Tatsache, dass der Schädling seine Eier stets in bestehendem Mais ablegt. Findet nun im Folgejahr auf einer solchen Fläche erneut Maisanbau statt, so stoßen die im Boden schlüpfenden Larven auf die für sie überlebensnotwendigen Mais-Wirtspflanzen. Bei ausschließlichem Maisanbau kann so eine regelrechte Massenvermehrung im Laufe der Jahre stattfinden.

Der Text der Allgemeinverfügung steht unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen zur Verfügung. Die Vorgaben sind verbindlich und können mit Bußgeldern und Kürzungen der Ausgleichsleitungen geahndet werden.

Fruchtfolgeregelung soll Ausbreitung des Maiswurzelbohrers eindämmen - Anhang 1
Landratsamt Lörrach