Frühlingserwachen in unseren Wäldern

Besonders jetzt im Frühling, wenn die Temperaturen steigen und die Natur zu erwachen beginnt, zieht es die Menschen wieder in den Wald.

Dabei verbindet jeder mit dem Wald ganz unterschiedliche Bilder und Erlebnisse.


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Das kann der letzte Waldspaziergang an der noch frischen Frühlingsluft am kleinen Matterhorn in Forbach sein, eine ausgedehnte Wanderung an der Schwarzwaldhochstraße oder die Fahrradtour mit der Familie über Stock und Stein durch die Rheinaue.

Das Forstamt des Landkreises Rastatt nimmt das Frühlingserwachen der Natur zum Anlass, an alle Waldbesucher zu appellieren, Respekt und Rücksichtnahme walten zu lassen: Respekt vor dem Wald als Lebensraum, Ressourcenquelle und Ökosystem, als auch Rücksichtnahme gegenüber anderen Waldbesuchern und deren Interessen.

Wie sehr unsere Wälder gerade im Frühjahr einem wahren Ansturm ausgesetzt sind, zeigt eine Studie des Bundesamts für Umwelt, wonach ein Großteil der Befragten ein- bis mehrmals pro Woche den Wald besucht. Das sind rund zwei Millionen Menschen am Tag allein in Baden-Württemberg. Und das ist nicht verwunderlich, denn die Kombination aus Bewegung, Sinneseindrücken und dem aktiven Erleben der Natur machen den Waldbesuch laut Studie zu einem ganz besonderen Erlebnis, das auch für die Gesundheit einen großen Mehrwert hat.

„Der Wald ist ein wahrer Allrounder. Er recycelt unsere Luft von Abgasen und CO2, liefert den nachhaltigen Rohstoff Holz, bietet tausenden von Pflanzen- und Tierarten einen einzigartigen Lebensraum und schafft für uns Menschen einen Ort der Entspannung, Ruhe vor dem Alltag und für sportliche Aktivitäten“, bringt Sarah Kubala, Trainee beim Forstamt, dessen Vielseitigkeit auf den Punkt.

Die vielfältigen Möglichkeiten bergen aber auch ein gewisses Konfliktpotenzial. Während die einen ihn besuchen, um Erholung zu finden und Kraft zu tanken, möchten andere den Wald als Sportarena und Erlebniszentrum nutzen. Auch die zunehmende Befahrung abgelegener Waldbereiche mit E-Bikes übt Druck auf das Ökosystem aus und führt zu manch einer Auseinandersetzung zwischen Wanderern und E-Bikern, die die Leistungsfähigkeit ihrer Räder gerne auf Waldwegen austesten.

Aber wer darf was im Wald? Die rechtlichen Grundlagen sind im Bundes- und Landeswaldgesetz festgehalten und regeln beispielsweise das Betretungsrecht privater Waldgrundstücke. In Deutschland darf man zum Zweck der Erholung so gut wie jeden Wald aufsuchen. Ausnahmen bilden Wälder mit einem speziellen Schutzstatus wie etwa manche Bereiche des Nationalparks. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass jeder Wald einen Eigentümer hat. In Baden-Württemberg sind dies vor allem Städte und Gemeinden, Privatpersonen und das Land. Für Waldbesucher heißt das, dass sie sich gegenüber dem Eigentum Dritter oder der Gemeinschaft respektvoll verhalten müssen.

Auch Fahrradfahren ist im Wald erlaubt. Diese Erlaubnis beschränkt sich hierzulande auf Wege, die eine Mindestbreite von zwei Metern haben. Diese Regelung wurde zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und der Menschen, die zu Fuß den Wald genießen möchten, festgelegt. So soll Konflikten zwischen den verschiedenen Wegenutzern vorgebeugt werden.

Eine Leinenpflicht für Vierbeiner im Wald gibt es nach den Waldgesetzen nicht. Hundebesitzer sollten aber darauf achten, dass ihr Tier immer in ihrer Nähe bleibt. Besonders im Frühling brauchen die Tiere des Waldes viel Rücksichtnahme. Sie werden mit dem Erwachen der Natur wieder munter, gehen auf die langersehnte Nahrungssuche nach dem Winter und halten Ausschau nach einem neuen Heim für die Familiengründung. Die Brut- und Setzzeit hat dann ihren Höhepunkt. Freilaufende Hunde und Besucher, die abseits der Wege unterwegs sind, können Elterntiere dazu bringen zu flüchten und ihren Nachwuchs zurückzulassen oder verbrauchen dabei viel Energie, die dann für die Familienpflege und Nahrungssuche fehlt. Rücksichtnahme ist besonders in der Dämmerung geboten, wenn viele Tiere aktiv werden.

Martin Melcher, Förster im Forstrevier Oberweier, hat wie seine Kollegen täglich mit Waldbesuchern zu tun und kennt das Spannungsfeld: „Es ist manchmal ganz schön schwierig, die verschiedenen Interessen in Einklang zu bringen und ein gutes Miteinander zu gewährleisten. Deshalb plädieren wir Forstleute auf gegenseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit.“ Dazu gehört auch, dass derjenige, der im Wald laute Musik hören möchte, dabei Kopfhörer verwenden sollte und die Mitnahme von Abfall sollte selbstverständlich sein, um den Wald noch lange und in seiner ganzen Schönheit genießen zu können.

Landratsamt Rastatt