Hessen stoppt Export von Nutztieren in Drittländer

Umweltministerium fordert bundeseinheitliches Vorgehen für konsequenten Tierschutz

„Tierschutz darf nicht an der Außengrenze der EU enden. Bei Tiertransporten in Drittländer kommt es leider immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Mindeststandards“, berichtete Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.


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Deshalb wird Hessen – zunächst befristet bis zum 14. April 2019 – Lebendtiertransporte nach Aserbaidschan, Ägypten, Algerien, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Libanon, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan und Usbekistan aussetzen.

Der Transport-Stopp ist zunächst befristet, da sich Hessen Ende März bei einer Bund-Länder-Besprechung für ein einheitliches Vorgehen einsetzen will. „Wir wollen auf Bundesebene einheitliche Vorgaben erreichen und gemeinsam regeln, auf welchen Routen und in welche Länder Tiere transportiert werden können“, betonte Ministerin Hinz. „Wenn weiterhin lebende Tiere exportiert werden sollen, müssen sich die Bedingungen, auch an den Grenzen, grundlegend ändern. Wir brauchen zertifizierte Versorgungsstationen auf allen Routen bis zum Zielort und Schlachthöfe, die dem EU-Standard entsprechen. Dazu bedarf es dringend internationaler Abkommen zur Einhaltung der Mindest-Tierschutzstandards“, ergänzte Ministerin Hinz.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2015 klargestellt, dass Amtstierärzte Genehmigungen für einen langen, grenzüberschreitenden Transport verweigern müssen, wenn tierschutzrechtliche Mindeststandards nicht eingehalten werden. „Amtstierärztinnen und -ärzte können sich strafbar machen, wenn sie Exporte genehmigen, bei denen Tieren Verletzungen oder unnötige Leiden drohen. Ein von uns in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt dies. Deshalb sind aus unserer Sicht die vorgesetzten Behörden in der Pflicht, den Kolleginnen und Kollegen vor Ort Rückendeckung zu geben. Der Bund traut sich nicht zu, die Probleme auf den Transportwegen in Drittländer abschließend beurteilen zu können, erwartet aber, dass einzelne Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre diese Beurteilung vornehmen“, sagte Ministerin Hinz.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel