Käferbekämpfung

Regierung von Unterfranken erlässt Anordnung zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer; Buchdrucker, Kupferstecher, Lärchenborkenkäfer und Nordischer Fichtenborkenkäfer

Auf Antrag der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft in Freising hat die Regierung von Unterfranken eine Anordnung zur Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer (Buchdrucker, Kupferstecher, Lärchenborkenkäfer und Nordischer Fichtenborkenkäfer) erlassen.


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Diese ist am 29.01.2019 in Kraft getreten und gilt bis 31.12.2023.

Nach der Anordnung werden die Nadelwälder (Rein- und Mischbestände) sowie die Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes

Nadelholz lagert, im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärt. Daraus ergeben sich für Eigentümer und Nutzungsberechtigte folgende Konsequenzen:

Im Zeitraum vom 01.10. bis 31.03. sind Wälder und Grundstücke einschließlich dort lagernder Walderzeugnisse mindestens einmal auf Käferbefall zu kontrollieren. In der Zeit vom 01.04. bis 30.09. ist die Kontrolle mindestens im Abstand von 4 Wochen vorzunehmen.

Bei festgestelltem Borkenkäferbefall ist sofort die zuständige untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zu verständigen.

Borkenkäferbefall ist sachkundig, nach guter fachlicher Praxis und sachgemäß nach dem Stand der Technik unverzüglich und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen.

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 15.01.2019 zur vorgenannten Anordnung ist im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 28.01.2019 veröffentlicht. Das Amtsblatt ist auch über den Internetauftritt der Regierung von Unterfranken (direkt über die Startseite) abrufbar.

Käferbekämpfung - Anhang 1
Regierung von Unterfranken direkter Link zum Artikel