Klage um Vertreibung von Seetauchern muss neu verhandelt werden

NABU zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Butendiek

Erfolg für den NABU im Verfahren um den Offshore-Windpark Butendiek: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben und die Klage dorthin zurückverwiesen.


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NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Wir begrüßen die Entscheidung. Das Gericht hat die viel zu hohen Hürden der Verbandsklage für den Nachweis eines Umweltschadens kassiert und sieht die Probleme langjähriger und zersplitterter Verfahrensführung. Der Windpark Butendiek verursacht einen massiven Umweltschaden am Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht. Durch Butendiek und direkt an das Schutzgebiet angrenzende Windparks sind bis zu zwei Drittel der Schutzgebietsfläche für streng geschützte Seetaucher entwertet. Die Vögel reagieren sensibel auf Störungen durch Offshore-Windparks. Durch die Anlagen werden sie in bis zu 16 Kilometern Entfernung aus ihrem Schutzgebiet vertrieben. Das Bundesamt für Naturschutz muss hier nachbessern und jetzt endlich ernsthafte Sanierungsmaßnahmen umsetzen.“

Hintergrund

Seit Jahren kämpft sich der NABU juristisch durch die nationalen Instanzen in mehreren Verfahren. Im April 2021 erstritt Deutschlands größter Naturschutzverband eine erfolgreiche Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht: Es entschied, dass das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie grundsätzlich auch in den Betrieb des Windparks eingreifen und etwa Abschaltzeiten während der Vogelrast anordnen kann. Das Verfahren wurde zurück an das OVG Hamburg verwiesen. Einen weiteren wichtigen Beschluss fasste das Bundesverwaltungsgericht im März 2022, als es die Revision des NABU gegen das Urteil des OVG Münster zuließ. Die Münsteraner Richter hatten in der weiträumigen Vertreibung der Seetaucher aus dem für sie eingerichteten Vogelschutzgebiet keinen Umweltschaden erkannt.

Das Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ wurde im Jahr 2005 unter Schutz gestellt, unter anderem für die schon damals als störempfindlich bekannten Stern- und Prachttaucher. 2014 wurde der Windpark Butendiek mitten im Verbreitungsschwerpunkt der sensiblen Arten errichtet. Wissenschaftliche Studien und Monitorings zeigen spätestens seit 2017, dass die Auswirkungen des Windparks viel großräumiger sind als bei der Genehmigung angenommen. Allein durch Butendiek werden rund 20 Prozent des Seetaucherlebensraums im Vogelschutzgebiet gestört. Hinzu kommen nachweislich Lebensraumverluste durch weitere Windparks am Rand des Vogelschutzgebiets. Auf dem Meeresumweltsymposium 2022 des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zeigte der Vortrag von Prof. Stefan Garthe (Forschungs- und Technologiezentrum Westküste), dass nicht nur Seetaucher, sondern auch Trottellummen, Eissturmvögel, Tordalk und Basstölpel durch die Windparks Lebensraum im Vogelschutzgebiet verlieren.

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel