Nach NABU-Klage: Niedersachsen muss als letztes Bundesland Einsatzdaten zu Pestiziden liefern

Bundesweite digitale Datenbank muss folgen

Niedersachsen gibt die vom NABU angefragten Einsatzdaten für Pestizide frei – das teilte die niedersächsische Landwirtschaftskammer in einem Schreiben an das Verwaltungsgericht Oldenburg mit.


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Damit kommt auch das letzte Bundesland seiner Auskunftspflicht laut Umweltinformationsgesetz beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach. Bis zuletzt hatte sich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen geweigert, die Daten herauszugeben, wogegen der NABU geklagt hatte. Mit dem Einlenken der Landwirtschaftskammer endet zugleich der seit 2021 anhängige Rechtsstreit. Ein großer Erfolg für mehr Transparenz. 

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „In ganz Deutschland muss offengelegt werden, wo und in welchem Umfang Pestizide eingesetzt werden. Dass mit Niedersachsen nun auch das letzte Bundesland Pestizideinsatzdaten übermittelt, bestätigt das Recht auf Umweltinformationen und ist zugleich ein großer Erfolg für den Schutz unserer Natur und Artenvielfalt. Im digitalen Zeitalter ist es allerdings nahezu grotesk, dass es keine zentrale und digitale Datenbank zur Erfassung von Einsatzdaten gibt. Es ist beschämend, dass sich Verwaltungen und Behörden bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht stapelweise mit größtenteils handschriftlichen Aufzeichnungen in Papierform beschäftigen müssen. Diese Zettelwirtschaft muss aufhören. Die Bundesregierung muss endlich die im Koalitionsvertrag versprochene bundeseinheitliche, digitale Datenbank einführen. Nun ist sie einmal mehr dazu aufgefordert, ihrem Versprechen auch nachzukommen.” 

Dr. Verena Riedl, Teamleiterin Biodiversität: “Die Einsatzdaten helfen nicht nur dabei zu bewerten, wo die Risiken von Pestiziden besonders hoch sind. Sie bilden auch die Grundlage, anhand derer man Fortschritte bei der Erreichung von Reduktionszielen messen kann. Was besonders die in diesem Verfahren angefragten Einsatzdaten aber so bedeutend und wichtig macht ist, dass sie einen großen Datensatz zur Pestizidbelastung von Kleingewässern ergänzen. Ein so ausführlicher Datensatz aus Gewässerbelastungen in Kombination mit den Pestizidanwendungen auf den umliegenden Feldern und Äckern ist weltweit einmalig. Es eröffnet die Möglichkeit viele Fragestellungen zu beantworten und bestehende Risikominderungsmaßnahmen zu verbessern.” 

Hintergrund 

Der NABU fordert seit langem, dass Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln bundesweit dauerhaft gesichert, ausgewertet und für Umweltverträglichkeitsprüfungen für Gesellschaft und Wissenschaft verfügbar gemacht werden. Ausschlaggebend für die Anfragen zum Pestizideinsatz war eine im Juni 2021 vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) veröffentlichte Studie, die bundesweit viel zu hohe Pestizidbelastungen von Kleingewässern belegt. Die festgelegten Grenzwerte werden in 81 Prozent der untersuchten Bäche überschritten, teils sogar um mehr als das 100-fache. Besonders gefährdet sind empfindliche Insekten wie Köcherfliegen und Libellen, die deutlich niedrigere Grenzwerte bräuchten. 

Mitte September 2021 hat der Verband erstmals in insgesamt zwölf deutschen Flächenländern Einsicht in die Aufzeichnungen zu Pestizidanwendungen (2018, 2019 und 2021) beantragt. Alle Bundesländer kamen diesen Anträgen nach, nur Niedersachsen verweigerte als einziges Bundesland die Datenerhebung und die Herausgabe. Dagegen klagte der NABU mit Erfolg. 

Nach jahrelangem Pestizidstreit, hat bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Juni 2021 in zweiter Instanz den Informationsanspruch von NABU Baden-Württemberg und Landeswasserversorgung auf Herausgabe der Pestizid-Einsatzdaten bestätigt. Es wurde somit schon 2021 geklärt, dass ein klares Informationsrecht besteht - und das gilt nicht nur in Baden-Württemberg sondern bundesweit.

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel