Neue Europäische Bürgerinitiative fordert besseren Schutz von Pferden

Die Europäische Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative „End The Horse Slaughter Age“ (Schluss mit der Schlachtung von Pferden) für den besseren Schutz von Pferden registriert.


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Die Organisatorinnen und Organisatoren fordern die Kommission auf, ein Gesetz vorzuschlagen. Es soll die Schlachtung von Pferden, einschließlich ihrer Zucht und Ausfuhr zur Erzeugung von Pelzen, Leder, Fleisch oder zur Herstellung von Arzneimitteln oder anderen Stoffen verbieten. Darüber hinaus wird gefordert, den Langstreckentransport von Schlachtpferden durch Europa zu verbieten und die Tiere vor übermäßiger Arbeit oder hartem Training zu schützen. Die Organisatorinnen und Organisatoren haben nun sechs Monate Zeit, um die notwendigen Unterschriften zu sammeln.

Da die Europäische Bürgerinitiative die formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie rechtlich zulässig. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist nicht Ausdruck der Ansichten der Kommission. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission noch nicht vorgenommen.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht. Sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen:

  • nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen,
  • nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und
  • nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
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