Onlinehandel mit Tieren soll stärker reguliert werden

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Antwort

Die Bundesregierung will den Onlinehandel mit lebenden Tieren stärker regulieren. In einer Antwort (20/2904) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2721) verweist sie unter anderem auf den Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien.


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Danach soll „für den Onlinehandel mit Heimtieren eine verpflichtende Identitätsüberprüfung“ eingeführt werden.

Angeführt werden zudem Verhandlungsergebnisse auf EU-Ebene zum „Digital Service Act“ (DSA), die sich auf den Onlinehandel mit Wildtieren beziehen. So würden Betreiber von Online-Plattformen, „die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen“, dazu verpflichtet, alle Anbieter lebender Tiere zu registrieren und zu identifizieren. Die Bundesregierung prüfe ferner, welche weiteren Maßnahmen neben dem DSA getroffen werden können, um die Identifizierung sämtlicher Anbieter lebender Tiere zu erreichen.

In der Antwort hebt die Bundesregierung weitere Verhandlungsergebnisse hervor. Danach seien unter anderem lebende Tiere ausdrücklich vom Anwendungsbereich des DSA erfasst. Betreiber besonders großer Plattformdienste müssten regelmäßig eine Prüfung ihrer systemischen Risiken vornehmen. „Der illegale Handel mit lebenden Tieren ist ausdrücklich Teil des Risikoassessments“, schreibt die Bundesregierung. Ferner sollen auf Grundlage der allerdings noch final verabschiedeten EU-Verordnung Angebote, etwa illegale Angebote geschützter Wildtiere, in einer von der Kommission verwalteten Datenbank gespeichert werden, auf die die Behörden der Mitgliedsstaaten Zugriff haben. Online-Vermittlungsdienste sollen zudem „Anordnungen von Justiz- und Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten gegen illegale Inhalte sowie Auskunftsersuche“ unverzüglich umsetzen, führt die Bundesregierung ferner aus.

Zur Durchsetzung bestehender Regelung plant das Bundesamt für Naturschutz laut Antwort, eine Task Force zur Kontrolle des Online-Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten einzurichten. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass „sich der (illegale) Handel mit geschützten Arten immer mehr auf Online-Handelsplattformen und soziale Netzwerke verlagert“.

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