Pflanzliche Souvenirs von außerhalb der EU können teuer werden

Pflanzliche Souvenirs von außerhalb der EU können teuer werden
Pflanzliche Souvenirs von außerhalb der EU können teuer werden

Hessenweit tätiger Pflanzenschutzdienst vom Regierungspräsidium Gießen klärt kurz vor der Sommerreisezeit über Mitbringsel auf 

Wer als sinnliche Erinnerung aus dem Urlaub etwa Orchideen, Rosen, Mangos oder Chili mitbringen möchte, sollte sich vorher bei den zuständigen Behörden über die Einfuhrbestimmungen informieren.


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Ansonsten kann das Mitbringsel teuer werden. Darauf macht der hessenweit tätige Pflanzenschutzdienst beim Gießener Regierungspräsidium (RP) kurz vor Beginn der Sommerreisezeit aufmerksam. „Beim Kauf im Herkunftsland wird oft der Eindruck vermittelt, dass das Mitbringen der pflanzlichen Geschenke unkompliziert ist“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Das entspricht aber nicht den aktuell gültigen Bestimmungen.“ In diesem Jahr werden sich die Bedingungen sogar noch verschärfen. Ziel ist es, das Einschleppen von gefährlichen nicht heimischen Schadorganismen oder Krankheiten zu verhindern.

Für den Import vieler Schnittblumen, Pflanzen, oder Pflanzenteile gibt es strenge Vorschriften – auch im Urlaubsgepäck. Hierunter fallen auch Gemüse, Früchte, Samen oder Erde. Die Einfuhr solcher Produkte ist in der Pflanzenbeschauverordnung geregelt. Das gilt für alle Reisenden die von außerhalb der EU einreisen, sei es Kurztrip- oder Fernreise. „Sie müssen die oftmals teuer bezahlten Urlaubsmitbringsel am Flughafen abgeben und vernichten lassen“, berichtet Wolfgang Willig vom RP-Pflanzenschutzteam. Zudem wird ein Verwarngeld von 55 Euro für jede ordnungswidrige Einfuhr fällig.

Die Einfuhrbestimmungen werden sich in diesem Jahr noch erheblich ändern. Am 14. Dezember tritt die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft. Dann dürfen alle Pflanzen und deren lebende Bestandteile sowie alle Früchte – außer Ananas, Kokosnuss, Datteln, Durian und Bananen – nur mit einem gültigen Pflanzengesundheitszeugnis in die EU eingeführt werden. Das gilt auch für den Handel über das Internet. Zuvor fallen ab September auch Him-, Brom- und Erdbeeren oder auch Weintrauben darunter. „Oft denken die Reisenden, dass Pflanzen die auch bei uns wachsen, kein Problem sind. Dem ist aber nicht so, denn auch hier können gefährliche Schaderreger eingeschleppt werden“, erklärt er.

In nur einer einzigen Frucht könnten mehrere Dutzend fremdländische Fruchtfliegen oder Larven nach Deutschland eingeschleppt werden und sich dann weiterverbreiten. „Es handelt sich nicht nur um eine rein theoretische Gefahr“, betont Wolfgang Willig. Dies kann verheerende Folgen für unsere Umwelt und Landwirtschaft haben. Der Experte erläutert: „Viele im Internet kursierende Hinweise und Merkblätter, die Ausnahmen beschreiben, zum Beispiel für Kleinmengen, sind nicht auf aktuellem Stand.“ So unterliegen beispielsweise alle Pflanzen, die zum Setzen oder zur Weiterkultur bestimmt sind, genauso wie bestimmte Schnittblumen – Stichwort: Orchideen oder Rosen – den besonderen EU-Einfuhrbestimmungen. Teilweise ist deren Einfuhr sogar komplett verboten. Auch Früchte wie Mango oder Chili und ab September auch Papaya, Kiwi und Avocado gehören dazu, ebenso wie Kartoffeln oder auch Erde.

Wenn die mitgebrachten Produkte durch die Pflanzenbeschauverordnung geregelt sind, dürfen diese nur unter ganz bestimmten Bedingungen in die Europäische Union eingeführt werden: So müssen Passagiere bei der Einfuhr – auch im Handgepäck – das sogenannte „Pflanzengesundheitszeugnis“ (phytosanitary cerificate) der zuständigen Behörde des Herkunftslandes vorweisen können. Ein Behandlungshinweis auf der Ware, wie zum Beispiel „fumigated“, reicht alleine nicht aus. Ohne ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis wird die Ware bei der sogenannten phytosanitären Kontrolle am Terminal im Flughafen nicht zur Einfuhr zugelassen.

Zukünftig wird der Pflanzenschutzdienst deshalb am Flughafen Frankfurt vermehrt Passagierkontrollen durchführen, um die Reisenden für das Thema zu sensibilisieren. Außerdem ist in 2020, dem von der UN ausgerufenen internationalen Jahr der Pflanzengesundheit, geplant, in Kooperation mit Fraport und Lufthansa über Videoclips und Poster mehr Aufklärungsarbeit zu leisten.

Das Team des Pflanzenschutzdienstes vom Regierungspräsidium Gießen nimmt Anfragen oder Beratungswünsche unter planthealth@rpgi.hessen.de entgegen.

Regierungspräsidium Gießen