Regierungspräsidium Freiburg plant die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets „Trockenaue Neuenburg“ (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald)

Naturschutzfachlich wertvolle Eichenwälder sind charakteristisch für das geplante Naturschutzgebiet „Trockenaue Neuenburg“. Foto: Regierungspräsidium Freiburg
Naturschutzfachlich wertvolle Eichenwälder sind charakteristisch für das geplante Naturschutzgebiet „Trockenaue Neuenburg“. Foto: Regierungspräsidium Freiburg

Unterlagen liegen bis 20. März öffentlich aus - Stellungnahmen können abgegeben werden

Das Regierungspräsidiums Freiburg (RP) plant die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets „Trockenaue Neuenburg“ im Bereich der Stadt Neuenburg am Rhein (Gemarkungen Steinenstadt, Neuenburg, Zienken, Grißheim).


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Das geplante Naturschutzgebiet ist rund 373 Hektar groß und besteht aus drei Teilflächen. Es liegt in den rheinbegleitenden Wäldern und stellt den größten zusammenhängenden Trockenbiotopkomplex in der südlichen Oberrheinebene dar.

Das Gebiet zeichnet sich unter anderem durch ein Vegetationsmosaik aus lichten Wäldern mit wertvollen Eichenbeständen, Waldbereichen mit staudenreichen Waldrändern und offenen Flächen mit Mager- und Trockenrasen aus. Es bietet Lebensraum für eine außergewöhnlich große Anzahl seltener und gefährdeter, zum Teil stark bzw. vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten. So leben im geplanten Naturschutzgebiet beispielsweise der Schweizer Alant oder das Große Windröschen. Unter den Tagfaltern sind besonders der landesweit vom Aussterben bedrohte Gelbringfalter, der Braune Eichen-Zipfelfalter und der Hecken-Wollafter hier heimisch.

Wie das RP mitteilt, läuft das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung noch bis Montag, 20. März. Im Rahmen dieses Verfahrens können die sogenannten Träger öffentlicher Belange sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Beteiligung kann dann die Rechtsverordnung für das neue Naturschutzgebiet noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Der Entwurf der Verordnung einschließlich einer Übersichtskarte kann noch bis einschließlich Montag, 20. März auf der Internetseite des RP unter „Aktuelles“ eingesehen werden: www.rp-freiburg.de.

An folgenden Orten können die Unterlagen darüber hinaus vor Ort eingesehen werden:

  • Regierungspräsidium Freiburg: Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Raum 1.30, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0761/208-4242 bzw. -4239 oder per E-Mail an referat55@rpf.bwl.de.
  • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald: Stadtstraße 3, 79104 Freiburg, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0761/2187-4213 oder per E-Mail an naturschutz@lkbh.de.
  • Stadt Neuenburg am Rhein: Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg am Rhein, von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr und Mittwoch zusätzlich bis 18 Uhr im Windfang gegenüber dem Eingang zum Glasturm des Rathauses. Weitere Termine können telefonisch unter 07631/791-168 vereinbart werden.

Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist an das RP gerichtet werden: Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, abteilung5@rpf.bwl.de.

Regierungspräsidium Freiburg plant die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets „Trockenaue Neuenburg“ (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) - Anhang 1
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Der im Gebiet heimische Gelbringfalter ist auf die lichten, strukturreichen Wälder der Trockenaue angewiesen. Foto: Regierungspräsidium Freiburg Der im Gebiet heimische Gelbringfalter ist auf die lichten, strukturreichen Wälder der Trockenaue angewiesen. Foto: Regierungspräsidium Freiburg