Tierwohl soll bei Mastputenhaltung gestärkt werden

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Die Bundesregierung nimmt in einer Antwort (20/5682) auf eine Kleine Anfrage (20/5434) der CDU/CSU-Fraktion ausführlich Stellung zur Haltung von Mastputen.


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Deutschland habe nach Gesprächen, die im Jahr 1999 begonnen worden waren, 2013 letztmalig Eckwerte mit Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen mit allen Beteiligten aus der Branche vereinbart.

Nach Einschätzung der Bundesregierung könnten diese freiwilligen Eckwerte nun als Basis dafür dienen, den Tierschutz bei der Haltung von Mastputen zu verbessern und dabei artspezifische Grundbedürfnisse und Verhaltensmuster von Puten zu berücksichtigen. Unter den gegenwärtigen Bedingungen der Haltung und Mast von Puten würden nach hiesiger Kenntnis jedoch nach wie vor gesundheitliche Probleme und tierschutzrelevante Verhaltensstörungen wie Federpicken oder Kannibalismus auftreten. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher die Festlegung verbindlicher Mindestanforderungen erforderlich, um eine tiergerechte Haltung von Mastputen in der Praxis sicherzustellen. Dazu hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 12. Dezember 2022 ein Papier an Branchenverbände und an die Bundesländer versandt. Ziel sei, einen Verordnungsentwurf zur Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erarbeiten.

Für die Haltung von Mastputen gelten aktuell EU-weit lediglich die allgemeinen Tierschutzanforderungen der Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, die in Deutschland insbesondere in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung umgesetzt sind. Darüber hinaus existieren keine spezifischen EU-rechtlichen Vorgaben an die Haltung von Mastputen. Die Bundesregierung setze sich auf europäischer Ebene jedoch nachdrücklich für eine Aufnahme von Tierschutzmindestanforderungen an das Halten landwirtschaftlicher Tiere ein, für die es bisher noch keine spezifischen Anforderungen gebe, heißt es in der Antwort.

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