Überwachungszone zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Grenzach-Wyhlen aufgehoben

Überwachungszone zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Grenzach-Wyhlen aufgehoben
Überwachungszone zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Grenzach-Wyhlen aufgehoben

Widerruf der Allgemeinverfügung zum 3. Juli

Zum 3. Juli wird die Überwachungszone zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Grenzach-Wyhlen aufgehoben und die Allgemeinverfügung widerrufen, da der letzte Fund bereits vier Jahre zurückliegt.


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Damit entfallen nun alle in der Allgemeinverfügung festgelegten Regelungen, stellt Dezernent Michael Kauffmann klar.

Das Landratsamt Lörrach hatte im November 2015 eine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des eingeschleppten Holzschädlings erlassen, nachdem in der Rinde eines Baumes im Gewann Hornboden auf Gemarkung Grenzach ein Eigelege des Asiatischen Laubholzbocks entdeckt wurde. Durch die Verfügung von Bekämpfungsmaßnahmen wurde die Einbürgerung und Verbreitung des gefährlichen Asiatischen Laubholzbockkäfers wirksam verhindert.

Fachpersonal und Spürhunde kontrollierten mehrere tausend Laubgehölze

Über mehrere Jahre wurde in Grenzach auf Grundlage einer nationalen Leitlinie eine Überwachungszone mit einem Radius von einem Kilometer um den befallenen Baum im Gewann Hornboden eingerichtet. Ziel war die Ausrottung des eingeschleppten Käfers an den Punkten des Erstbefalls. Der Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz des Landratsamts Lörrach koordinierte in dieser Zone die Überwachung der Laubgehölze in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem beauftragten Fachpersonal. Unterstützt wurden die Inspekteure durch speziell ausgebildete Spürhunde.

In den vergangenen Jahren wurden so mehrere tausend Gehölze regelmäßig vom Boden aus kontrolliert. Zusätzlich wurden zahlreiche Baumkronen durch Baumkletterer begutachtet.. Durch diese intensive Überwachung kann nun mit großer Wahrscheinlichkeit ein weiterer Befall in der Überwachungszone ausgeschlossen werden.

Hätte man diesen Befall nicht rechtzeitig entdeckt und unschädlich gemacht, so Rolf Hess vom zuständigen Ressort Pflanzenschutz des Landratsamts Lörrach, wären heute wahrscheinlich zahlreiche Bäume in Grenzach und Umgebung betroffen.

Landratsamt bittet weiterhin um Aufmerksamkeit

Trotz der Aufhebung der Allgemeinverfügung bittet das Landratsamt die Bevölkerung im Gemeindegebiet von Grenzach-Wyhlen um Wachsamkeit bezüglich Laubgehölze, die zum Beispiel auffällige, fingerdicke Bohrlöcher aufweisen. Solche Funde sollten weiterhin an das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz, gemeldet werden (Telefon: 07621/410-4402 / 4403, E-Mail: landwirtschaft@loerrach-landkreis.de).

Landkreis Lörrach