Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante Novelle des Tierschutzgesetztes geprüft und in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben.


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Vorschläge des Bundesrates

Zur Verbesserung des Gesetzentwurfs unterbreitet der Bundesrat zahlreiche punktuelle Änderungsvorschläge. So setzt er sich beispielsweise für eine Registrierungspflicht von Hunden und Katzen ein und möchte die Kennzeichnung freilaufender Katzen per Ohrspitzmarkierung erlauben, damit die Tiere für die Kastration nicht mehrfach eingefangen werden müssen. Außerdem soll der Betrieb von Gnadenhöfen und Pflegestellen genehmigungspflichtig werden, um den dortigen Tierschutz sicherzustellen.

Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, Mittel zur Entwicklung und Umsetzung von KI-Systemen bereitzustellen und Forschungsvorhaben auf den Weg zu bringen, um die Auswertung von Videoaufzeichnungen in Schlachtbetrieben sinnvoll umzusetzen. Ebenso fordert sie die Bereitstellung ausreichender Mittel, um die Tierschutzüberwachung in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte umsetzen zu können.

Ziel: Tierschutz in Deutschland stärken

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Ziel sei es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken.

Die Änderungen betreffen nahezu alle Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen.

Folgende Änderungen und Ergänzungen stehen aus Sicht der Bundesregierung dabei im Mittelpunkt:

  • das Verbot Tiere, wie Esel, Ziegen und Rinder angebunden zu halten,
  • die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, wie beispielsweise das Schwänzekupieren,
  • die Pflicht zur Identitätsmitteilung von Anbietern im Online-Handel mit Heimtieren,
  • die Einführung einer Videoüberwachung in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen,
  • das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen,
  • das Verbot des Haltens und der Zurschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten, wie etwa Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde in reisenden Zirkussen.

Bundestag am Zug

Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.

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