Umweltrechtliche Vorschriften trotz Verknappung von Brennstoffen beachten

Die Lagerung von Kraft- und Brennstoffen muss in zugelassenen Behältern erfolgen

Aufgrund des militärischen Konfliktes in der Ukraine ist es zu einer Verknappung von Erdgas beziehungsweise erheblichen Kostensteigerung von anderen Brenn- und Kraftstoffen gekommen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das Amt für Technischen Umweltschutz des Kreises Viersen hat bereits mehrfach wiederholt unerlaubte und zum Teil auch unsachgemäße Lagerhaltung von flüssigen Brenn- und Kraftstoffen festgestellt. Eine falsche Vorratslagerung dieser Stoffe stellen aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für die Umwelt dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die geltenden umweltrechtlichen Vorschriften zu beachten sind. 

Die Lagerung von Kraft- und Brennstoffen muss in zugelassenen Behältern erfolgen. Die Positionierung von einwandigen Lagergefäße ist auf einer zusätzlichen Auffangwanne unverzichtbar. Die Befüllung der Behältnisse beziehungsweise Betankung von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen ist auf nachweislich dichten Flächen notwendig. Auf die bestehenden Anzeige- und Genehmigungspflichten wird hingewiesen. 

Nähere Informationen erhalten Interessierte beim Amt für Technischen Umweltschutz des Kreises Viersen.

Kreis Viersen direkter Link zum Artikel