Vorsicht Waldbrandgefahr!

Meldungen über den Waldbrand am Baden-Badener Fermersberg lassen aufhorchen. Auch in den Wäldern im Landkreis Rastatt herrscht eine erhebliche Waldbrandgefahr.

Das schöne, ungewöhnlich warme Frühlingswetter der letzten Tage und die längeren Feierabendstunden locken die Erholungssuchenden bei noch bis in die Abendstunden hinein frühsommerlichen Temperaturen in Wald und Feld.


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Der strahlende Sonnenschein mit zuletzt hohen Temperaturen, trockene Winde und die niedrige Luftfeuchtigkeit dörren die Vegetation und die obere Bodenschicht trotz größerer Niederschlagsmengen im Mai rasch aus. Das unzersetzte Laub, Restholz vom Winter und trockenes Gras sind ein idealer Nährboden für Feuer. Wind und Windböen erhöhen die Gefahr, dass sich ein Feuer rasch ausbreitet.

„Die erste Nachrichtenmeldung dieser Tage über einen Waldbrand am Fremersberg lässt auch uns aufhorchen und führt uns die erhebliche Waldbrandgefahr, auch in unseren Wäldern deutlich vor Augen“, stellt Forstdirektor Clemens Erbacher vom Forstamt Rastatt fest.

Besonders in den Hardtwäldern mit trockenen sandigen Böden, aber auch in den Auewäldern mit viel Laub auf dem Boden und den unteren Lagen der Vorbergzone ist die Waldbrandgefahr hoch. Diese Waldgebiete werden gerade jetzt stark durch die erholungssuchende Bevölkerung frequentiert.

Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Auch heiße Teile einer Auspuffanlage von Fahrzeugen können trockene Grasflächen am Wegesrand entzünden. Zurück gelassenes oder weggeworfenes Glas oder Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und Waldbrände entfachen.

Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.

Alle Erholungssuchenden können durch umsichtiges Verhalten helfen, die Brandgefahr einzugrenzen, wenn sie im Umgang mit Feuer einige Spielregeln beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot!
  • Feuermachen ist im Wald nur an den fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht werden.
  • Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.

Das Kreisforstamt appelliert an alle Waldbesucher: Sind Sie umsichtig, halten Sie die Regeln zum Schutz des Waldes ein. Sobald Sie einen Waldbrand entdecken, melden Sie diesen über die Notrufnummer 112 der Feuerwehr. Geben Sie möglichst genau den Ort des Brandes an und warten Sie auf die Feuerwehr an einem gut beschreibbaren Ort in der Nähe, um sie von dort aus einzuweisen.

Erhalten Sie den Wald als unseren wertvollsten Natur- und Erholungsraum.

Landratsamt Rastatt