Waldbewirtschaftung und Flächenentwicklung

Das Landeswaldgesetz verpflichtet Waldeigentümer zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung.

Der vom Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) betreute Landeswald soll hierbei eine Vorbildfunktion einnehmen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Dies ergibt sich zum einen aus dem Paragraphen 26 des Landeswaldgesetzes und ist zum anderen durch die „Waldvision 2030“ untersetzt. So ist der Landeswald vollflächig nach dem PEFC- und in geringen Teilen auch nach dem FSC-Standard zertifiziert.

Holzernte

Die Landeswaldinventur 2012 hatte einen durchschnittlichen Holzvorrat von 272 Vorratsfestmeter je Hektar ermittelt. Der Holzvorrat beträgt zum Stichtag 1. Januar 2017 für den Landeswald im Durchschnitt 292 Vorratsfestmeter je Hektar. Bei der Verjüngung und Holznutzung plant der LFB für einen Zehnjahreszeitraum. Diese Planung sieht eine durchschnittliche jährliche Holznutzung von 1.010.068 Erntefestmetern (Efm) vor. Abweichungen ergeben sich, zum Beispiel im Jahr 2018, in dem die Schäden der Herbststürme 2017 aufgearbeitet wurden.

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg direkter Link zum Artikel