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Diese sei vielmehr an den rechtlichen und naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen ausgerichtet. Nur so könnten politische Schritte wirkungsvoll dazu beitragen, Landbevölkerung und Tierhalter zu unterstützen.
So strebe er einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz des Wolfes und den berechtigten Interessen der Tierhalter an. Mit diesem Ziel habe das Land Mecklenburg-Vorpommern gerade in den Bundesrat einen Antrag auf Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes eingebracht, sagte Backhaus. Die Änderung des §45 des Bundesnaturschutzgesetzes soll die Rechtssicherheit für das Erteilen von artenschutzrechtlichen Ausnahmen zur Entnahme problematischer Wölfe erhöhen und auch Hobby- und Nebenerwerbstierhalter erfassen.
Des Weiteren habe Mecklenburg-Vorpommern einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung bittet, zur Verbesserung der Akzeptanz für die Tierart Wolf und zur Bewältigung außerordentlicher Belastungen von Weidetierhaltern in ausgewiesenen Wolfsgebieten eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/ Ziege bzw. 50 Euro je Großvieheinheit anderer Tierarten zu ermöglichen.
Auch hinsichtlich einer Veröffentlichung von Ergebnissen der genetischen Analysen müssten rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Beispielsweise seien im Falle einer Verknüpfung mit konkreten Rissvorfällen Datenschutzvorschriften zu beachten. „Ich werde hier das Gespräch mit meinen Länderkollegen suchen, um zu prüfen, ob die Transparenz in diesem Bereich gegebenenfalls erhöht werden kann“, sagte Backhaus.
Bereits jetzt seien zahlreiche Daten zum Wolf auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle für den Wolf (DBBW) länderbezogen veröffentlicht. Und für Mecklenburg-Vorpommern sind weitere Informationen auf der Seite wolf-mv.de sowie auf den Seiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) zusammengefasst.