Zahl des Monats: Nur 20 von 239 Klagen gegen Autobahnen von Umweltverbänden eingereicht

Klagen bei Infrastrukturvorhaben viel seltener als angenommen

Umweltverbände verzögern durch ihr Beteiligungs- und Klagerecht die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten – so ist zumindest die Wahrnehmung. Belegt ist jedoch das Gegenteil.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion von Juni 2020 ergab: Von 239 eingereichten Klagen gegen Bundesautobahnen im Zeitraum 2010 bis 2019 kamen nur 20 von Umweltverbänden. Bei Bundesstraßen waren es 11 von 255.

Bauvorhaben in dieser Größenordnung haben oftmals erhebliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Ausgangslagen – ökologisch, rechtlich und verkehrlich – verändern sich schnell und ständig. Auch wenn großer Zeitdruck herrscht, sollte nach Auffassung des NABU eine gute, effiziente Fachplanung im Vordergrund stehen. Werden ökologische Belange nicht ausreichend berücksichtigt, ist der Rechtsweg das letzte Mittel. Mit seinem Klagerecht geht der NABU dabei grundsätzlich sorgsam um, im Sinne einer rechtssicheren und umweltverträglichen Lösung. Das findet sich auch in den Gerichtsurteilen wieder.

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel