Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahresabschluss:

Die Überarbeitung der CSR-Richtlinie führt zur Ausweitung der Zahl berichtspflichtiger Unternehmen

Seit 2017 gilt in der EU und damit auch in Deutschland eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR-Richtlinie 2014/95/EU).


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In Deutschland sind davon rund 500 große Unternehmen betroffen. Die EU-Kommission will im Zuge ihrer klimapolitischen Ziele diese Anzahl deutlich erhöhen und gleichzeitig einheitliche Standards für die Berichterstattung etablieren. Zunächst zielt die Kommission auf Unternehmen ab, die am Bilanzstichtag zwei der drei nachfolgenden Kriterien überschreiten: 1. Durchschnittlich mehr als 250 Beschäftigte während des Geschäftsjahres, 2. Bilanzsumme 20 Mio. Euro, 3. Netto-Umsatzerlöse 40 Mio. Euro.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC) schätzt, dass sich die Zahl der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen allein in Deutschland auf bis zu 15.000 Unternehmen erhöhen könnte. Sollten sich Bestrebungen durchsetzen, zunächst nur Unternehmen des öffentlichen Interesses zu verpflichten, könnte sich die Zahl auf rund 2500 reduzieren. Die EU-Kommission schätzt den zusätzlichen Aufwand allein für das erste Berichtsjahr auf durchschnittlich 100.000 Euro je Unternehmen. Erstmalig soll im Jahre 2024 die Berichtspflicht auf das Geschäftsjahr 2023 angewendet werden. Ab 2026 ist eine Ausweitung auch auf kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen.

Unter anderem mit der Taxonomie stellt die EU ein Instrument zur Verfügung, das in Form einer Verordnung definiert, unter welchen Voraussetzungen – unter Einhaltung sozialer Mindeststandards – eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig anzusehen ist. Ursprünglich für die Beantwortung der Frage, welche Investitionen aus politischer Sicht als grün anzusehen sind entwickelt, gewinnt die Taxonomie nun grundlegende Bedeutung für die gesamte Realwirtschaft.

Einige Unternehmen verfassen schon heute Nachhaltigkeitsberichte. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR kombinieren beispielsweise Geschäfts- mit Nachhaltigkeitsbericht. Dabei orientieren sie sich am Berichtsstandard der Global Reporting Initiative (GRI). Darüber hinaus erstellen sie zudem eine Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitsindex (DNK), der den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtert. Ein weiteres Beispiel: Die EEW Energy from Waste GmbH hat nun zum dritten Mal in Folge einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Der neueste Bericht „Reden wir über:morgen“ soll dabei nicht nur Kennzahlen offenlegen, sondern eine Einladung sein, um mit allen relevanten Bezugsgruppen noch stärker in den Dialog zu treten. Es ist sinnvoll, schon heute damit zu beginnen, die erforderlichen Kennzahlen frühzeitig zu organisieren und sich mit deren Pflege zu befassen, um auf die künftigen Anforderungen vorbereitet zu sein.

Neben Claudia Wissler von den Wirtschaftsbetrieben Duisburg – AöR und Helena Wassermann von der EEW Energy from Waste GmbH, die ihre positiven Erfahrungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung teilen, werden Rolf Dollase und Professor Henning Friege von der N³ Nachhaltigkeitsberatung Dr. Friege & Partner mit allen Interessierten am 13. Juli 2022 in einem Onlineseminar die Anforderungen der Taxonomie-Verordnung, der CSR-Richtlinie und mögliche Lösungswege diskutieren. Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die für strategische Fragen und Nachhaltigkeit verantwortlich sind, die sich um Jahresabschlüsse kümmern, sowie an Personen aus der Organisations- und Personalentwicklung.

Mehr zum Onlineseminar „EU-Taxonomie und CSR-Richtlinie“ am 13. Juli 2022 finden Sie unter https://kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/unternehmensentwicklung/01225-eu-taxonomie-und-csr-richtlinie.

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