Neue Fortbildungspflichten gelten bald für alle Abfallbeauftragten

Neue Fortbildungspflichten gelten bald für alle Abfallbeauftragten
Neue Fortbildungspflichten gelten bald für alle Abfallbeauftragten

Die neue Abfallbeauftragtenverordnung 2017 bringt für Unternehmen und Abfallbeauftragte zahlreiche Änderungen mit sich.

Eine davon ist, dass sich ab Juni nächsten Jahres alle Abfallbeauftragten regelmäßig fortzubilden haben.


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Die novellierte AbfBeauftrV verpflichtet einerseits mehr Betriebe dazu, einen Abfallbeauftragten zu bestellen und liefert konkrete Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung von Abfallbeauftragten. Andererseits haben Betriebsbeauftragte für Abfall auch gewisse persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Zu den bestellungspflichtigen Unternehmen zählen u. a. Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen, Deponien, Krankenhäuser und Kliniken wie auch Hersteller bzw. Vertreiber, die Verpackungen oder Elektroaltgeräte zurücknehmen. Bei der Frage, ob die Betriebe bestellungspflichtig sind oder nicht, ist die jährlich anfallende Menge von Abfall bzw. Verpackungen entscheidend. Gemäß der novellierten AbfBeauftrV sollten sich Abfallbeauftragte auch hinsichtlich der persönlichen Fähigkeiten eignen. Vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und Fachkunde. Um den für die Tätigkeit notwendigen Wissensstand zu gewährleisten, verlangt die neue Verordnung einen Fachkundenachweis. Dieser umfasst neben der Anerkennung der beruflichen Qualifikation und einer einjährigen praktischen Tätigkeit eine Bescheinigung des zuletzt besuchten Lehrgangs. Im nächsten Jahr enden dann auch die Übergangsvorschriften für Abfallbeauftragte, die vor Juni 2017 bestellt wurden. Bisher mussten nur die nach der neuen AbfBeauftrV bestellten Abfallbeauftragten einen Grundlehrgang absolvieren und alle 2 bis 3 Jahre Fortbildungen besuchen. Ab Juni 2019 ist eine regelmäßige Fortbildung dann für alle Abfallbeauftragten Pflicht – unabhängig davon, wann der Betrieb sie bestellt hat.

Unser Grundlehrgang für Abfallbeauftragte ist speziell auf kommunale Entsorgungsunternehmen zugeschnitten und berücksichtigt die zahlreichen Besonderheiten, die für die öffentlich-rechtliche Abfallwirtschaft gelten. Der Lehrgang ist auch als Grundlehrgang zur Erlangung der Fachkunde gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und dem Anzeige- und Erlaubnisverfahren (AbfAEV) anerkannt.

Akademie Dr. Obladen GmbH