Neuer Wettbewerb zwischen Fahrzeugherstellern erfordert mehr Fairness bei Ausschreibungen

©Daimler AG
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Daimler, Renault und Volvo stehen bei Müllsammelfahrzeugen bald in Konkurrenz

Um einen fairen Wettbewerb und gleiche Chancen für alle Unternehmen zu gewährleisten, regeln einige Grundsätze wie das Diskriminierungsverbot, das Gebot der Gleichbehandlung und die Produktneutralität die Vergabe öffentlicher Aufträge. Bei der Ausschreibung von Kommunalfahrzeugen hat sich mit einer Neuerscheinung auf der diesjährigen IFAT ein Wettbewerb ergeben, den es bei Leistungsbeschreibungen nun unbedingt zu berücksichtigen gilt.


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Auf der IFAT 2018 hat Renault einen neuen Niederflur-LKW vorgestellt. Dadurch ist Daimler mit dem Mercedes-Benz Müllsammelfahrzeug Econic nicht mehr der einzige Hersteller auf dem Markt. Auch Volvo hat ein neues Elektrofahrzeug – das FE Electric mit einem Aufbau von FAUN – entwickelt, dessen Markteinführung für das kommende Jahr geplant ist. Da öffentliche Ausschreibungen wettbewerbsneutral erfolgen müssen, dürfen Leistungsbeschreibungen kein bestimmtes Unternehmen oder Produkt begünstigen oder ausschließen. Der Auftraggeber hat die Produktneutralität zwingend zu beachten, was bedeutet, dass eine besondere Produktion oder ein bestimmtes Verfahren, gewisse Typen, die Herkunft oder ein besonderer Ursprung nicht genannt werden sollten. Andernfalls entstünde ein Wettbewerbsvorteil für bestimmte Unternehmen und der Wettbewerb wäre eingeschränkt. Auch für den Auftraggeber selbst können konkrete Leistungsangaben ohne das entsprechende Fachwissen ungewollt zu Nachteilen führen. Eine unabsichtlich eingeschränkte Produktauswahl bedeutet möglicherweise weniger Angebote als ursprünglich denkbar. Die Musterausschreibungen von der Akademie Dr. Obladen erfüllen den Anspruch der Wettbewerbsneutralität und führen auf diese Weise sicher und unkompliziert zum besten Fahrzeug.

Weitere Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen von Kommunalfahrzeugen und der Musterausschreibung

Akademie Dr. Obladen