Ab dem 11. Januar: Feinstaub-Alarm in Stuttgart möglich

Ab dem 11. Januar: Feinstaub-Alarm in Stuttgart möglich
Ab dem 11. Januar: Feinstaub-Alarm in Stuttgart möglich

OB Kuhn: „Für die Stuttgarter Luft und die eigene Gesundheit“

Stuttgart ist in Feinstaub-Alarm-Bereitschaft: Ab Montag, 11. Januar, wird die Stadt bei schadstoffträchtigen Wetterlagen den sogenannten Feinstaub-Alarm auslösen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart appellieren dann an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen zu verzichten.


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Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern. Sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert, löst die Stadt den Feinstaub-Alarm aus.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn: „Das Thema Luftreinhaltung geht uns alle an, jeder kann seinen Teil dazu beitragen. Zum Schutz der Stuttgarter Luft und zum Schutz der eigenen Gesundheit. 2016 und 2017 setzen wir bei Feinstaub-Alarm auf Freiwilligkeit und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Es liegt also an den Stuttgartern, aber auch an den Pendlern aus der Region, jetzt einen Beitrag für bessere Luft in Stuttgart zu leisten und damit verbindliche Maßnahmen zu verhindern.“

Rabattaktionen von VVS, moovel und car2go

Die Bevölkerung wird über die städtischen Online-Medien, Zeitungsanzeigen, Brückenbanner, Verkehrsmeldungen im Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über den Beginn und das Ende des Feinstaub-Alarms informiert. Auf der Website stehen auch umfangreiche Informationsbroschüren zum Download bereit.

Autofahrern wird während des Alarms empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich, sollten Fahrten ganz vermieden werden, z.B. könnten Beschäftigte in Absprache mit ihren Arbeitgebern von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen.

Um mehr Kapazitäten im öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, wird die Sonderlinie U11 bei Feinstaub-Alarm tagsüber zwischen Wasen und Innenstadt eingesetzt. Zudem werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Mit dem Start des Feinstaub-Alarms gibt es für Umsteiger verschiedene Vergünstigungen: So bietet der VVS einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Zudem können während der ersten beiden Feinstaub-Alarme Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die App der Firma moovel zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die vollelektrischen Fahrzeuge von car2go können während der ersten beiden Feinstaub-Alarme über 50 Prozent günstiger, somit für 14 Cent pro Minute genutzt werden.

Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe „stauen“ sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

  1. Fehlender Regen/Schneeregen
  2. Ungünstige Windrichtung
  3. Nächtliche Bodeninversion
  4. Flache Mischungsschicht tagsüber
  5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und 2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Zwischen Auslösung des Feinstaub-Alarms am frühen Nachmittag und dem tatsächlichen Beginn liegt ein „Brückentag“, so dass die Bevölkerung rechtzeitig nach Mobilitätsalternativen suchen kann. Ein Beispiel: Wenn Montag ausgelöst wird, beginnt der Feinstaub-Alarm in Bezug auf die Autos am Mittwoch 00.00 Uhr; der Aufruf, den Komfort-Kamin auszulassen, beginnt aber bereits am Vorabend, also Dienstag 18.00 Uhr.

Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.

Kurz-Interview mit dem Stadtklimatologen Ulrich Reuter

Wie entsteht Feinstaub?

Feinstaub entsteht unter anderem durch Emissionen aus Kraftfahrzeugen, bei der Energieerzeugung sowie aus Öfen und Heizungen in Wohnhäusern. An stark befahrenen Straßen erzeugt insbesondere der Kraftfahrzeug-Verkehr die winzigen, gesundheitsschädigenden Teilchen – durch Abgase, aber auch durch Reifen- und Bremsabrieb. Darüber hinaus gibt es natürliche Quellen wie zum Beispiel die Staubaufwirbelung auf Ackerflächen und durch Pollen.

Wieso ist Feinstaub problematisch?

Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge ist die Wirkung der mikroskopisch kleinen Feinstaub-Teilchen groß: Über die Lunge dringen sie in den menschlichen Organismus ein und können neben Atemwegserkrankungen auch Schädigungen des Herz-Kreislaufsystems hervorrufen. Besonders für Kinder können hohe Feinstaub-Belastungen schwerwiegende Folgen haben.

Wieso treibt gerade Winterwetter die Feinstaub-Werte in Städten in die Höhe?

Die Feinstaub-Konzentration steigt bei einem unzureichenden Austausch der Luftmassen stark an. Gerade im Winter treten austauscharme Wetterlagen mit wenig Regen und ungünstigen Windverhältnissen häufiger auf und begünstigen damit die Ansammlung von Luftschadstoffen. Dies geschieht insbesondere in Tallagen – deswegen ist der Stuttgarter Kessel auch so betroffen. Die jahreszeitlich bedingte intensive Nutzung von Komfort-Kaminen steigert die Feinstaub-Emission zusätzlich.

Was kann ich tun, um Feinstaub-Bildung zu reduzieren?

Jeder kann zur Verringerung der Feinstaub-Belastung beitragen. So können kurze Strecken mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. Für längere Strecken bietet sich die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder die Bildung von Fahrgemeinschaften an. Auch der Verzicht auf sogenannte Komfort-Kamine – soweit sie eine zusätzliche Heizquelle sind und nicht der Grundversorgung dienen – leistet einen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaub-Belastung. Grundsätzlich gilt: Was hilft, Energie einzusparen, dient auch der Verringerung der Luftbelastung mit Feinstaub.

Ab dem 11. Januar: Feinstaub-Alarm in Stuttgart möglich - Anhang 1
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