Änderung der Luftqualitäts-Verordnung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben ist das Ziel eines Verordnung der Bundesregierung (18/8340) zur Änderung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen. Gegenstand der Änderungen, die auf Änderungsrichtlinie (EU) 2015/1480 zurückgehen, ist unter anderem die Genauigkeit von Messgeräten. Zudem ist vorgesehen, "Kriterien für die kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen" zu präzisieren.


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Darüber hinaus sollen die Vorschriften zu Erstellung und Inhalt von Jahresberichten zur Luftqualität angepasst werden. Hintergrund hierfür sei eine Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG), heißt es in der Begründung.

Der Bundestag ist gemäß Paragraph 48 Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Erlass von Verordnung zu beteiligen.

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