Auftakt zu Lärmkartierung

Grundlage für erfolgreiche Lärmminderung

Umweltstaatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser am Internationalen Tag gegen Lärm: „Die Landesregierung arbeitet fortlaufend an einer Verringerung der Lärmbelastung.“

„Straßenverkehrslärm ist eines der von den Bürgerinnen und Bürger am häufigsten genannten Umweltprobleme. Allerdings stehen sich der Wunsch nach freier, unbeschränkter Mobilität und das Bedürfnis des zentralen und ruhigen Wohnens zusehends gegenüber. Die Lärmaktionspläne des Landes helfen, hier einen guten Ausgleich zu finden“, sagte Umweltstaatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser bei einer Informationsveranstaltung am Internationalen Tag gegen Lärm im Schloss Biebrich in Wiesbaden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das Hessische Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG) hatte Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen aus dem Regierungspräsidium (RP) Darmstadt eingeladen, um ihnen die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung und neue Möglichkeiten der kommunalen Beteiligung an der Lärmkartierung vorzustellen.

Die Erstellung von Lärmkarten – die sogenannte Lärmkartierung – ist Grundlage für die Lärmaktionsplanung des Landes. Die letzten Abschlussberichte der Lärmkartierung stammen aus den Jahren 2007 und 2012. Die Veranstaltung im Biebricher Schloss war der Auftakt zur dritten Stufe der Lärmkartierung, die laut einer EU-Richtlinie bis Ende Juni 2017 vorliegen muss. Die Lärmaktionsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen, Hessen Mobil und den Bürgerinnen und Bürgern. Darin werden Schallschutzmaßnahmen entwickelt, um den Lärm in Städten und Gemeinden zu verringern. Ende März 2016 wurde der neue Lärmaktionsplan veröffentlicht.

Lärm reduzieren: Umdenken notwendig

„Trotz bereits durchgeführter Schutzmaßnahmen nimmt die Belastung durch Verkehrslärm zu. Wir brauchen daher weitere Maßnahmen, um den Lärmschutz verkehrsträgerübergreifend zu verbessern. Dafür ist die Lärmaktionsplanung ein wichtiges Instrument“, betonte die Staatssekretärin. „Es sind neue Konzepte gefragt, die nicht nur die Lärmbelastung nachhaltig mindern, sondern sich auch positiv auf die Luftreinhaltung und den Klimaschutz auswirken.“ Dazu gehören etwa der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, die Elektromobilität, moderne und funktionale Radwegenetze sowie Angebote, die einen Anreiz zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel schaffen. „Es muss ein Umdenken stattfinden. Nur so kann es langfristig gelingen, gesundes und zentrales Wohnen in den Städten mit möglichst geringer Belastung von Luft und Lärm zu ermöglichen“, so Tappeser.

Dass sich inzwischen ein gemeinsames Problembewusstsein der Umwelt- und Straßenverkehrsbehörden für den Lärmschutz entwickelt hat, zeigt sich am aktuellen Lärmaktionsplan. So ist neben den klassischen Schallschutzmaßnahmen wie dem Einbau von sogenanntem Flüsterasphalt bei Fahrbahnerneuerungen oder dem Einbau von Lärmschutzfenstern die Bereitschaft, eine Tempo-30-Zone einzurichten, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. „Trotzdem dürfen wir uns nicht zurücklehnen, sondern müssen daran anknüpfen, um weitere Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger im Lärmschutz zu erreichen. Dabei werden wir weiterhin eng mit den Kommunen zusammenarbeiten“, kündigte Tappeser an.

Kommunen stärker beteiligen

In Zukunft sollen die Kommunen einfacher und schneller ihre eigenen Verkehrs- und Gebäudedaten in die Kartierung einfügen können. Eine neu entwickelte internetbasierte Software, die den Kommunen im Biebricher Schloss vorgestellt wurde, hilft ihnen dabei. Mit einem integrierten Berechnungstool wird es für die Kommunen zudem möglich sein, die Auswirkungen von lärmmindernden Maßnahmen, zum Beispiel eine Tempo-30-Zone zu berechnen. „Je mehr sich die Kommunen mit ihrem Wissen und ihren Daten einbringen, umso genauer werden die Lärmkarten“, so die Staatssekretärin.

Hintergrund:

In Hessen sind von den 426 Kommunen insgesamt 277 durch die Lärmaktionsplanung direkt betroffen. Sie erfolgt in drei sogenannten Teilregionalplänen für die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung: Die Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen sind, wenn Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden sollen. Hierfür sind angemessene Fristen für jede Phase der Mitwirkung vorzusehen. Über die getroffenen Entscheidungen muss die Öffentlichkeit unterrichtet werden.

Die Lärmkartierung erfolgt anhand von Berechnungsverfahren, die in der 34. Bundesimmisionsschutzverordnung vorgegeben werden. Dabei fließen die Anzahl der Fahrzeuge, der Straßenbelag und der Zustand der Straße in die Berechnungen mit ein.

Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden und erhebliche Lärmbelästigungen zu mindern und langfristig abzustellen, empfiehlt das Umweltbundesamt sogenannte Auslösekriterien für die Aktionsplanung. So soll gehandelt werden, wenn tagsüber der Auslösewert von 67 dB und nachts von 57 dB überschritten wird. Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung entspricht etwa 60 dB, ein Staubsauger oder Fön circa 70 dB.

Eine Lärmminderungsmaßnahme kann nach Fachrecht nur dann umgesetzt werden, wenn sie den Lärm um mindestens 2,1 dB verringert. Ausnahmen gibt es in Gebieten, in denen der Mittlungspegel von 70 dB deutlich überschritten wird. Die Einführung einer innerörtlichen Tempo-30-Zone reduziert die Lärmbelastung durchschnittlich um 2 bis 2,5 dB.

www.laermaktionsplan.hessen.de   

www.hlnug.de/themen/laerm/umgebungslaerm/umgebungslaermkartierung.html

Auftakt zu Lärmkartierung - Anhang 1
Land Hessen direkter Link zum Artikel