Ausweitung der Umweltzone auf die B 31

Wirkungsgutachten zur Ausweitung der Umweltzone auf die B 31 in Freiburg wurde heute der politischen Begleitgruppe zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgestellt

Auftakt zu umfassendem Beteiligungsprozess Anfang April

Der politischen Begleitgruppe der Projektgruppe zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Freiburg und den Bürgerinitiativen aus den Umlandgemeinden sind heute (22. Januar) die Ergebnisse des sogenannten Wirkungsgutachtens vorgestellt worden.


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Darin war untersucht worden, wie sich die Einbeziehung der B 31 in die bestehende Umweltzone auf die Stickstoffdioxidwerte (NO2) in Freiburg sowie an der möglichen Ausweichstrecke auswirken würde, berichtet das Regierungspräsidium Freiburg in einer Pressemitteilung.

In der Projektgruppe beraten BehördenvertreterInnen des Regierungspräsidiums gemeinsam mit der Stadt Freiburg, den Landratsämtern Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie dem Polizeipräsidium Freiburg wie die Belastung durch Schadstoffe in Freiburg verringert werden kann, ohne die Umlandgemeinden zusätzlich zu belasten. Kritisch ist vor allem der Stickstoffdioxid-Wert an der B 31 in Höhe der Messpunkte Schwarzwaldstraße und Zähringer Straße. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird hier regelmäßig überschritten.

Vor dem Hintergrund anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren und verschiedener Verwaltungsgerichtsurteile ging das Wirkungsgutachten der Frage nach, ob eine Einbeziehung der B 31 in die Umweltzone eine signifikante Reduzierung des Stickstoffdioxidwerts an dem Messpunkt in Freiburg/Schwarzwaldstraße zur Folge hätte. Gleichzeitig wurde untersucht, wie sich der Stickstoffdioxidwert an der Ausweichstrecke über Glottertal und St. Märgen bei einer Ausweitung der Umweltzone auf die B31 verändern würde. Grundlage des Gutachtens des Freiburger Planungsbüro IVU Umwelt ist eine aufwendige Modellrechnung, die anhand verschiedenster Daten die Schadstoffbelastungen berechnet. An der Messstelle Schwarzwaldstraße wurde so ein Ausgangswert (sogenannter Nullfall im Modell) von 69 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft errechnet.

Die Schadstoffbelastung wurde für verschiedene Szenarien (Planfälle) errechnet, die sich nach dem Umfang des Ausweichverkehrs unterscheiden. Nach den Erfahrungen in existierenden Umweltzonen, wo zunächst geringer Ausweichverkehr beobachtet wurde, wird im Gutachten konservativ als „worst case“ Szenario für die Umlandgemeinden angenommen, dass 50% (Planfall Basis) des von der Umweltzone betroffenen Verkehrs ohne geeignete Plakette eine Ausweichstrecke nutzt.

Um die Bandbreite aufzuzeigen, wie sich die Umweltzone auf die Schadstoffbelastung auswirken könnte, hat sich das Regierungspräsidium in Absprache mit der Stadt Freiburg und den Gemeinden dafür entschieden, die NO2-Belastung auch für die Fälle mit Ausweichverkehr von 30 % (Planfall A30) und 70 % (Planfall A70) zu prognostizieren.

Das Wirkungsgutachten zeigt, dass im Planfall Basis in Freiburg an der Messstation eine NO2-Minderung von 4,7 % zu erwarten ist. Überträgt man diese Veränderung auf den tatsächlich gemessenen Jahresmittelwert an der Schwarzwaldstraße für 2014 (62 µg/m3) bedeutet dies eine Reduktion um 2,9 µg/m3 auf 59,1 µg/m3. Der Grenzwert (Jahresmittelwert) für NO2 von 40 µg/m3 ist damit weiterhin überschritten. Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass der Jahresmittelwert aufgrund der Modernisierung der Fahrzeugflotte bereits im Jahr 2015 unter 60 µg/m3 gefallen ist. Ein endgültiges Messergebnis durch die Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz steht noch aus.

Welche Auswirkungen prognostiziert die Modellrechnung für die Ausweichstrecke über das Glottertal und St. Märgen? Für Glottertal hat der Gutachter einen Ausgangswert von 33,8 µg/m3 pro Kubikmeter ermittelt, der sich im Planfall Basis für den Fall einer Einbeziehung der B 31 in die Umweltzone um 3,6 µg/m3 oder 10,6 Prozent erhöhen könnte. In St. Märgen könnte der Ausgangswert von 14,8 µg/m3 um 1,3 µg/m3 pro Kubikmeter oder 8,9 Prozent ansteigen. Die Unterschreitung des Grenzwerts ist weiterhin sichergestellt.

Wie geht es jetzt weiter? Im Zuge der Erarbeitung des Luftreinhalteplans werden alle in Frage kommenden Maßnahmen geprüft, darunter ob die B 31 in die Umweltzone einbezogen wird. Ziel ist es, ein Maßnahmenbündel zu schnüren, mit dem der Grenzwert frühestmöglich überall unterschritten wird. Den Startschuss bildet eine Open-Space-Konferenz Anfang April, in der die Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Interessensgruppen eigene Vorschläge einbringen und sich für die weitere Diskussion in Arbeitsgruppen anmelden können. Dabei wird auch zu klären sein, wie zusätzliche Belastungen der AnwohnerInnen an der Ausweichstrecke festgestellt und gegebenenfalls vermieden werden können, beispielsweise durch die Anordnung einer Tonnagebeschränkung.

Das komplette Gutachten ist ebenso wie die Präsentation aus der Sitzung der politischen Begleitgruppe auf der Startseite des RP Freiburg unter www.rp-freiburg.de abrufbar.

Regierungspräsidium Freiburg direkter Link zum Artikel