Bessere Luft durch saubereren Verkehr

Fortgeschriebener Luftreinhalteplan sieht weitere Maßnahmen in Darmstadt vor

Ab dem 1. November müssen sich Autofahrer und der Gewerbeverkehr auf neue Verkehrsbeschränkungen in Darmstadt einstellen. Die Einführung einer Umweltzone und die Ausweitung des bestehenden Lkw-Durchfahrtsverbots auch auf Fahrzeuge der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Odenwald sind die wesentlichen Maßnahmen der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt, die am 28. September 2015 in Kraft getreten ist.


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„Wir müssen die deutlichen Grenzwertüberschreitungen in Darmstadt so schnell wie möglich in den Griff bekommen“, mahnte Umweltministerin Priska Hinz an und ergänzte: „Die Möglichkeiten, die uns zur Verbesserung der Luftqualität zur Verfügung stehen, haben wir mit dem Plan konsequent umgesetzt. Von einer Verbesserung der Luftqualität profitieren zu allererst die Menschen in Darmstadt.“

Stickstoffdioxid ist ein Reizgas und wirkt in hohen Konzentrationen auf den menschlichen Organismus gesundheitsschädigend. Für den Menschen kann es durch die leichte Aufnahmefähigkeit des Luftschadstoffs über die Atemwege zu Beeinträchtigungen der Lungenfunktion und des Herz-Kreislauf-Systems kommen. Besonders gefährdet sind Kinder und Menschen mit bestehenden Atemwegserkrankungen.

Nach Untersuchungen des für die Planaufstellung zuständigen Umweltministeriums ist der Verkehr für nahezu zwei Drittel der hohen Stickstoffdioxidbelastung in Darmstadt verantwortlich. Nicht erst seit dem VW-Abgasskandal ist klar, dass vor allem die Dieselfahrzeuge erheblich mehr Stickstoffoxide emittieren, als nach den Abgasgrenzwerten eigentlich zulässig. Daher müssen wirksame Minderungsmaßnahmen vor allem beim Verkehr ansetzen. Die Stadt Darmstadt hat bereits in den bisher aufgestellten Luftreinhalte- und Aktionsplänen eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt. Jetzt sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, um Emissionen des Luftschadstoffs einzusparen. Dazu gehören unter anderem die weitere Erneuerung der Busflotte, ein Ausbau des Car-Sharings sowie des Radverkehrs und natürlich Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung. Die Vielzahl der in den Plan aufgenommenen Maßnahmen wird die Luftqualität in Darmstadt weiter verbessern. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist das Land rechtlich verpflichtet, alle möglichen und geeigneten Maßnahmen umzusetzen. Um den Stickstoffdioxidgrenzwert auch in der hoch belasteten Hügelstraße einhalten zu können, wäre ein Verbot der Dieselfahrzeuge erforderlich. Dafür fehlt es derzeit allerdings an einer Rechtsgrundlage des Bundes.

Ministerin Hinz sieht für eine weitere Verbesserung der Luftqualität deshalb nun vor allem dem Bund in der Pflicht: „Nicht zuletzt die aktuelle Debatte um die Einhaltung der Abgasgrenzwerte von Dieselfahrzeugen im Realbetrieb zeigt die Verantwortung der EU und des Bundes beim Thema Schadstoffausstoß. Trotz langjähriger Kenntnis der Probleme beim Schadstoffausstoß wurde eine Lösung des Problems immer wieder vertagt. Menschen und Gewerbebetriebe in den Städten sind die Leidtragenden, wenn als Konsequenz des hohen Schadstoffausstoßes Lkw-Fahrverbote und ähnliche Maßnahmen festgelegt werden müssen, um die Grenzwerte einzuhalten“, so Ministerin Hinz. Es bleibe zu hoffen, dass die in dieser Woche festgelegten Werte der möglichen Überschreitung im Realtest nicht das letzte Wort der EU und der Nationalstaaten sind.

Aktuell läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte. Gleichzeitig erschwere die EU die Einhaltung der Grenzwerte: „Die jüngste Entscheidung auf EU-Ebene, dass Autos in der Praxis auch künftig deutlich mehr Abgase ausstoßen dürfen als im Labor, ist für die Einhaltung der Werte völlig kontraproduktiv. Der Bund darf auf EU-Ebene nicht länger blockieren, sondern muss sich endlich für ambitionierte Abgaswerte einsetzen, die nicht nur im Labor eingehalten werden“, forderte Hinz abschließend.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel