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„Medienübergreifende Umweltüberwachung“ – so lautet die Formel, nach der die amtlichen Umweltschützer in OWL von nun an vorgehen. Das heißt: Fachleute der jeweiligen Arbeitsbereiche bilden ein Team und rücken gemeinsam aus. Der Vorteil für das Unternehmen liegt auf der Hand. Statt mehrerer Kontrolltermine gibt es künftig nur noch einen. Das gilt zumindest für die regelmäßigen Inspektionen. Denn die Umweltbehörden in der Region überwachen in bestimmten Abständen, ob die Betriebe die gesetzlichen Regelungen einhalten. Unfälle, Störungen oder Beschwerden hingegen werden weiterhin anlassbezogen überprüft.
Die Abstimmung zwischen den Bereichen nutzt zum einen der Wirtschaft. Denn die Umweltbehörden erbringen bei ihren Inspektionen gleichzeitig auch eine Beratungsleistung, damit die Betriebe rechtssicher produzieren können. Die Inspektionen verbessern zum anderen den Schutz für Menschen, Tiere und Pflanzen. Denn die Kontrollen umfassen jetzt alle Umweltmedien – Wasser, Boden und Luft. Sie weiten damit den Blick der Fachleute, sowohl der Behörden als auch in den Betrieben selbst. So gehen sie den potenziellen Quellen möglicher Luftverunreinigungen, Wasserverschmutzungen oder Bodenbelastungen konzertiert und noch effektiver nach. Einzelrisiken sind jetzt Teil einer ganzheitlichen Überprüfung. Zum Beispiel: Zeigen sich Mängel in der Abluftreinigung einer Industrieanlage, werden gleich vor Ort auch die Anlagen zum Schutz der Gewässer überprüft.
Vorreiter OWL: Gemeinsamer Überwachungsplan schafft Grundlage
Grundlage dafür ist der „gemeinsame Überwachungsplan“ für OWL. Die Bezirksregierung Detmold hat ihn gemeinsam mit den Kreisen und der Stadt Bielefeld entwickelt. Die sechs Landräte der Region, Bielefelds Oberbürgermeister und die Regierungspräsidentin setzten ihn am 1. März in Gütersloh in Kraft.
„OWL ist mit diesem Modell Vorreiter in ganz NRW“, freut sich Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl. „Wir sind bislang der einzige Regierungsbezirk, in dem die Umweltschutzbehörden einen solchen einheitlichen Handlungsrahmen gemeinsam erarbeitet haben.“ Was sind die vordringlichsten Umweltprobleme? Wo liegen die Schwerpunkte der heimischen Umweltbehörden? Der neue Überwachungsplan umreißt das erstmals für alle Interessierten. Luftreinhaltung und Schutz vor Lärmimmissionen gehören dazu, ebenso wie die Verbesserung der Qualität heimischer Gewässer und die Vorsorge vor Boden- und Grundwasserbelastungen. „Dieser Plan definiert einheitliche Qualitätsstandards gegenüber den zu überwachenden Anlagenbetreibern und bündelt die regionale Kompetenz, um die Umwelt gemeinsam wirksam zu schützen“, bekräftigt Paderborns Landrat Manfred Müller, Sprecher der Landräte in OWL.
Umweltbehörden erhöhen Transparenz
Der Plan harmonisiert nicht nur das Vorgehen der Umweltbehörden. Er befördert auch die Transparenz für die Öffentlichkeit. Die gesamten Umweltschutzziele der Region sind nun auf einen Blick nachlesbar. Jede Umweltbehörde macht diesen Überwachungsplan für Bürger zugänglich. Dasselbe gilt für die darauf aufbauenden konkreten Inspektionsprogramme mitsamt ihren Ergebnissen: Welche Anlage wird in welchem Abstand kontrolliert, was wird untersucht, und was ist das Ergebnis der Kontrolle? Sobald die öffentlichen Stellen dies erarbeitet haben, ist es auf den Internetseiten der Umweltbehörden zu finden.
Zum Hintergrund
Industrieanlagen, produzierende Betriebe, Deponien – das sind Beispiele für Anlagen, die potenziell Risiken für Umwelt und Bevölkerung bedeuten können. Neben der Selbstüberwachung durch die Betreiber oder externe Gutachter hat vor allem die staatliche Überwachung durch die öffentlichen Umweltbehörden eine besondere Bedeutung. Sie hilft durch regelmäßige Vor-Ort-Inspektionen dabei, Schadensfälle zu vermeiden.
Gesetzliche Regelungen stellen sicher, dass Risiken nicht zu tatsächlichen Schäden werden. Die Umweltbehörden in der Region überwachen regelmäßig, ob diese gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Untere Umweltschutzbehörden sind bei den Kreisen und der Stadt Bielefeld angesiedelt.
Die Bezirksregierung Detmold ist die obere Umweltschutzbehörde. Sie genehmigt und überwacht die für die Umwelt besonders bedeutsamen Anlagen, beispielsweise Kraftwerke, Zementwerke, metallverarbeitende Betriebe, Betriebe der Chemieindustrie, Abfallbehandlungsanlagen, Müllverbrennungsanlagen, Deponien, Kläranlagen und Wasserwerke.