Bundesrat stimmt Ausnahmen vom Lärmschutz für Fußball-EM zu

Bundesrat stimmt Ausnahmen vom Lärmschutz für Fußball-EM zu
Bundesrat stimmt Ausnahmen vom Lärmschutz für Fußball-EM zu

Public-Viewing ist auch bei den Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2016 möglich

Einer entsprechenden Verordnung stimmte der Bundesrat am 13. Mai 2016 zu. Sie sieht vor, dass öffentliche Fernsehübertragungen während der Europameisterschaft auch nach 22 Uhr genehmigt werden können. Dafür sind für den Zeitraum des Turniers Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorgesehen.


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Antrag bleibt notwendig

Nach wie vor gilt: Public Viewing muss vom Veranstalter bei der zuständigen kommunalen Behörde beantragt werden. Die Ordnungsämter wägen dann für jeden Einzelfall zwischen dem besonderen öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe ab. Die Verordnung ist zeitlich befristet und entspricht weitgehend den für die Fußball-Weltmeisterschaften 2010 und 2014 erlassenen Regelungen.

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