Bundestag diskutiert über Verfassungsrang für Nachhaltigkeit

Sollte Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankert werden?

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) hat diese Frage im Rahmen der nationalen Umsetzung der Globalen Nachhaltigkeitsziele aufgeworfen und ein Rechtsgutachten zum Verfassungsrang für Nachhaltigkeit in Auftrag gegeben.

Am Mittwoch, 8. Juni 2016, findet ab 18:00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin, Sitzungssaal 3.101, eine öffentliche Anhörung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Thema „Nachhaltigkeit ins Grundgesetz?“ statt.


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Als Sachverständige sprechen Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Gesine Schwan, Präsidentin und Mitgründerin der HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform gGmbH, sowie der Autor des vom RNE beauftragten Rechtsgutachtens, Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer.

Im Anschluss diskutieren Sachverständige, Bundestagsabgeordnete und Publikum gemeinsam über das Thema.

Marlehn Thieme, Vorsitzende des RNE: „Der Rat für Nachhaltige Entwicklung spricht sich dafür aus, Nachhaltigkeit nicht nur als einen Impuls für Politik und Verwaltungswirklichkeit zu verstehen, sondern Nachhaltigkeit politisch aufzuwerten und als leitendes Handlungsprinzip im Grundgesetz zu verankern.“

Zum Gutachten:

"Verfassungsrang für Nachhaltigkeit" - Rechtsgutachten, erstellt im Auftrag der Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung, 03.06.2016 (PDF, 339 KB)

Akkreditierung für Medien: Für die politisch-parlamentarische Berichterstattung aus den Gebäuden des Deutschen Bundestages benötigen Sie eine Presseakkreditierung des Deutschen Bundestages. Die Jahresakkreditierung der Bundesregierung gilt nicht. Falls Sie über keine entsprechende Akkreditierung verfügen, so beantragen Sie bitte hier per Fax oder Mail eine Tagesakkreditierung:

http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/

Bitte beachten Sie, dass zwischen der schriftlichen Beantragung der Tagesakkreditierung und der persönlichen Abholung in der Ausweisstelle mindestens eine Stunde liegen muss.

Hinweis für interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer: Zu den öffentlichen Anhörungen und öffentlichen Sitzungen heißt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung Zuhörerinnen und Zuhörer gern willkommen. Um einen reibungslosen Einlass am Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses, Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, zu gewährleisten, geben Sie bitte bis spätestens Montag 6.6., 13 Uhr, Ihre Daten wie folgt per E-Mail vorzimmer.pa23@bundestag.de bekannt:

  • Datum und Thema der Anhörung: 8. Juni 2016, „Nachhaltigkeit ins Grundgesetz?“
  • Vor- und Zuname
  • Geburtsdatum

Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir gegebenenfalls behilflich sein können. Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können die Anmeldungen grundsätzlich nicht bestätigt werden. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE)

Seit 2004 begleitet der Beirat die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und die europäische Nachhaltigkeitsstrategie parlamentarisch und gibt Empfehlungen ab. Im Parlament hat der Beirat eine Art „Wachhund-Funktion“ – er meldet sich zu Wort, sobald ein Vorhaben die nationale Nachhaltigkeitsstrategie außer Acht lässt. Mit Anhörungen und Positionspapieren werden Debatten angestoßen. So ist der Beirat heute ein wichtiger und lebendiger Bestandteil des Parlaments.

Mehr unter www.bundestag.de/nachhaltigkeit 

Der Rat

Dem Rat für Nachhaltige Entwicklung gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an, die von der Bundeskanzlerin für eine Mandatszeit von drei Jahren berufen werden. Zu den Aufgaben des Rates gehören die Entwicklung von Beiträgen zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Benennung von konkreten Handlungsfeldern und Projekten sowie Beiträge, um Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen. In der Wahl seiner Themen und Aktionsformen ist der Rat unabhängig. Ergebnisse aus der laufenden Arbeit sind zum Beispiel der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, Stellungnahmen zur Klimapolitik, zur Rohstoffpolitik und zur fiskalischen Nachhaltigkeit, zum Ökolandbau, die zivilgesellschaftlichen Projekte der Werkstatt N, der Strategiedialog zur nachhaltigen Stadtentwicklung mit Oberbürgermeistern, die Impulse Jugendlicher und junger Erwachsener zur kommunalen Nachhaltigkeit und zur deutschen Nachhaltigkeitspolitik sowie Beiträge zur „Green Economy“.

Rat für Nachhaltige Entwicklung direkter Link zum Artikel