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Anträge können bis zum 31. Mai 2016 eingereicht werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu den Förderbedingungen können unter www.umwelt.saarland.de oder unter 0681/501-3159 angefordert werden.
Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS beteiligen, verpflichten sich, einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Umweltleistung zu organisieren. Dieses Managementsystem hat sich im Umweltministerium selbst seit 2003 bereits bewährt und wurde auch bereits in allen nachgeordneten Behörden des Ministeriums eingeführt.
„Ein funktionierendes Umweltmanagementsystem deckt Einsparungs- und Effizienzpotentiale auf. Organisationen, die diese Potentiale nutzen, dürfen sich nicht nur über ökologische Verbesserungen, sondern auch über monetäre Erleichterungen freuen. EMAS ist per se nachhaltig, denn der von EMAS angestoßene Verbesserungsprozess führt zu einem immer nachhaltigeren Umgang mit den eigenen Ressourcen. Und nicht zuletzt stärken wir durch unser EMAS-Engagement unsere Vorbildfunktion“, so Umweltminister Reinhold Jost.
Hintergrund
EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ist das umfassendste Umweltmanagement- und Umweltauditsystem zur Verbesserung der Umweltleistung von Unternehmen und Organisationen. Ein Umweltmanagementsystem stellt ein effektives Instrument der Eigenüberwachung dar, mit dessen Hilfe eine Organisation auftretende Schwachstellen kurzfristig aufdecken, beheben und hierdurch drohenden Beeinträchtigungen der Umwelt sowie Haftungsrisiken wirksam begegnen kann. Die Einführung von Umweltmanagementsystemen führt in der Folge zu einer Minderung der Umweltrisiken und trägt somit zu einer Steigerung der Rechtssicherheit bei. Umweltmanagementsysteme sind somit geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu stärken und ein umweltverträgliches Wachstum zu fördern. Diesem Aspekt kommt in Zeiten einer zunehmenden Deregulierung und Rückführung der staatlichen Aufsicht eine immer größere Bedeutung zu.
Primäres Ziel der EMAS-Förderung durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist die Erhöhung der Anzahl der saarländischen Organisationen im kleinen und mittleren Bereich mit bis zu 50 Mitarbeitern, die freiwillig ein Umweltmanagementsystem einrichten. Die EMAS-Verordnung tritt dafür ein, dass Betriebe mit EMAS auch einen zusätzlichen Nutzen in Form von Privilegien wie Energiesteuer-Rückerstattungen und Gebührenerleichterungen haben. Sekundäres Ziel des Programms ist unter anderem die Erhöhung der Ressourceneffizienz als Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung sowie die kontinuierliche Verbesserung der gesamten Umweltleistung von Organisationen und als Folge eine Verringerung der standortbezogenen Umweltauswirkungen.