EMAS und die neue ISO 14001

Der Umweltgutachterausschuss (UGA) hat die Auswirkungen der Änderungen der neuen ISO 14001:2015 im Rahmen der EMAS-Verordnung bewertet

Für die an EMAS teilnehmenden Unternehmen und Organisationen ergibt sich durch die Neufassung der ISO 14001 nur ein geringfügiger Anpassungsbedarf. Ein Infoblatt des UGA zeigt die zu erwartenden Anpassungen in Bezug auf die EMAS-Verordnung.


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Am 15. September 2015 wurde die überarbeitete Norm 14001:2015 veröffentlicht. Da die Umweltmanagementnorm in die EMAS-Verordnung integriert ist und dies auch so bleiben soll, erarbeitet die EU-Kommission derzeit in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten den Anpassungsbedarf für EMAS. Der UGA hat vorab eine eigene Bewertung in Bezug auf die Änderungen der ISO 14001 vorgenommen und in einem Infoblatt zusammengestellt.

Das Infoblatt „EMAS und die neue ISO 14001“ greift die neuen Inhalte der ISO 14001 auf und setzt diese in Relation zu EMAS. Das Fazit des UGA ist, dass auch nach der Integration von der ISO 14001:2015 in die Verordnung, die Forderungen von EMAS weitergehend bleiben werden als die Normanforderungen. Die Alleinstellungsmerkmale von EMAS bleiben trotz der Revision der ISO 14001 erhalten:

  • Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften
  • Ständige Verbesserung der Umweltleistung
  • Verpflichtende, standardisierte Kommunikation mit der Öffentlichkeit
  • Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Verbesserungsprozesse

Zusätzlich informiert das Infoblatt über den Zeitplan der momentan laufenden Überarbeitungen der EMAS-Verordnung.

Zum Download des Infoblatts „EMAS und die neue ISO 14001“ http://www.emas.de/service/pdf-downloads/infoblaetter/ .

EMAS und die neue ISO 14001 - Anhang 1
Umweltgutachterausschuss (UGA) direkter Link zum Artikel