Emissionsbeschränkungen

EU-Parlament und Rat einigen sich auf Emissionsbeschränkungen für mobile Maschinen

Es soll eine neue Regelung zur Eindämmung der Luftverschmutzung geben, die mobile Maschinen verursachen, die nicht für den Straßenverkehr gedacht sind. Dazu zählen Traktoren, Lokomotiven und Binnenwasserfahrzeuge, aber auch Kleingeräte wie Rasenmäher oder Kettensägen. Vergangene Woche haben das EU-Parlament und Vertreter*innen der Mitgliedstaaten dem Kommissionsvorschlag für die Richtlinie über mobile Maschinen und Geräte informell im Trilog zugestimmt.


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Die Belastungsgrenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe sollen 2018 eingeführt und 2020 nochmals überprüft werden. Außerdem fügten die Verhandlungspartner*innen Anforderungen an die Umrüstung von veralteten Maschinen dazu, was bereits vom Umweltausschuss des EU-Parlaments gefordert worden ist (EU-News vom 06. Oktober 2015). Die Kommission hat bis Ende 2018 Zeit, diesen Vorschlag zu überprüfen.

Die europäische Umweltorganisation Transport & Environment äußerte sich kritisch über die Einigung. Die Regeln für Binnenschiffe seien abgeschwächt worden. Zudem wurde kein Grenzwert für Rußpartikel für Diesellokomotiven gesetzt. Dies würde die Glaubwürdigkeit der EU, einen grünen und gesundheitsfreundlichen Weg einschlagen zu wollen, untergraben, sagte Julia Poliscanova von Transport & Environment.

Mobile Maschinen und Geräte sind für bis zu 15 Prozent des gesamten Stickstoffdioxid-Ausstoßes in der EU verantwortlich sowie für fünf Prozent der Feinstaubemissionen. Die Trilog-Vereinbarung geht nun zur finalen Abstimmung in den Rat und das Parlament.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel